Atemschutzgeräte/Atemschutzmaske

Die verschiedenen Atemschutzgeräte werden nach Art und Aufbau in Einweg-Feinstaubmasken, Halbmasken mit Filtergeräten und Vollmasken mit Filtergerät unterschieden.

Einweg-Feinstaubmasken werden in der Praxis vereinfacht als FFP-Masken bezeichnet (FFP = Filtering Face Piece). Nach der DIN EN 149 „Atemschutzgeräte – Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikel Feste oder flüssige Teilchen in schwebefähiger Verteilung in Flüssigkeiten oder Gasen. – Anforderungen, Prüfung und Kennzeichnung“ werden die Einweg-Feinstaubmasken in die Klassen FFP1, FFP2 und FFP3 eingeteilt. Während FFP1-Masken gegen ungiftige Stäube und Aerosole auf Wasser- und Ölbasis eingesetzt werden, liegt das Anwendungsspektrum der FFP2-Masken u. a. bei gesundheitsschädlichen Stäuben sowie Aerosolen auf Wasserbasis.

Masken der Klasse FFP3 können gegen Stäube, Rauch und Aerosole auf Wasser- und Ölbasis eingesetzt werden, deren Konzentration bis zum 30-fachen des MAK-Wertes (maximale Arbeitsplatzkonzentration) liegt. Die letzten beiden Klassen können auch mit dem Zusatz S (solid = Schutz gegen feste Teilchen) und/oder L (Liquid = Schutz gegen flüssige Teilchen) versehen sein. Atemschutzmasken der Klasse FFP1 und diejenigen mit der Zusatzbezeichnung S dürfen nur gegen Feststoffpartikel wie z. B. Stäube eingesetzt werden, die aus Lösungen oder Dispersionen von Feststoffpartikeln in Wasser beim Zerstäuben entstehen. Weiterhin sollten bei vorhandenen oder zu erwartenden hohen Staubkonzentrationen (vor allem bei hohen Feinstaubanteilen) nur Filter eingesetzt werden, bei denen durch die Staubanreicherung der Atemwiderstand nicht zu schnell ansteigt. Außerdem sollten Filter, die gegen eine mikrobielle Belastung eingesetzt werden, nur einmal eingesetzt werden. Von einer Reinigung oder gar Desinfektion Aufgabe der Desinfektion ist das gezielte Abtöten oder Inaktivieren der pathogenen Mikroorganismen. Desinfektionsverfahren können mit verschiedenen physikalischen und chemischen Methoden ist abzuraten.
Halbmasken sind in der DIN EN 140 geregelt und werden in Kombination mit geeigneten Filtersystemen (P2) angewendet, wenn die mikrobielle Staubbelastung Sammelbezeichnung für feinste feste Teilchen (Partikel), die in Gasen z. B. in der Luft, aufgewirbelt schweben können (Mehrzahl Stäube bei oder sonstige Schadstoffkonzentrationen durchschnittlich bis hoch sind und die Belastungsstufe 2 erreicht ist. In den Berufsgenossenschaftlichen Informationen ( BGI 858 Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen bei der Gebäudesanierung ) wird ausgeführt, dass generell Halbmasken den FFP-Einweg-Feinstaubmasken vorzuziehen sind, aber Gebläse unterstützte Halbmasken mit Partikelfilter TM2P die optimale Schutzausrüstung darstellen. Vollmasken dagegen sind in der DIN EN 136 geregelt und werden in Kombination mit geeigneten Filtersystemen (P3) angewendet, wenn die mikrobielle Staubbelastung und/oder sonstige Schadstoffkonzentrationen hoch bis sehr hoch sind und die Belastungsstufe 3 erreicht ist.

Das Tragen von Atemschutzgeräten im Rahmen der Schimmelpilzsanierung Das Ziel einer Schimmelpilzsanierung ist die Herstellung eines „hygienischen Normalzustandes“. Vor der eigentlichen Sanierung sind die Ursachen für einen Schimmelpilzbefall wird in der Regel mit der mikrobiellen Staubbelastung sowie Sporen Der Begriff Sporen ist aus dem Griechischen abgeleitet und bedeutet so viel wie das Säen, die Saat oder der Samen. und anderen mikrobiellen Partikeln in Verbindung gebracht. Allerdings kann eine Gesundheitsgefährdung auch durch die Anwendung chemischer Schimmelpilzbekämpfungsmittel verursacht werden.