Biologischer Arbeitsstoff
Biologischer Arbeitsstoff ist ein Begriff aus der Biostoffverordnung Die Verordnung zur Umsetzung von EG-Richtlinien über den Schutz der Beschäftigten gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (Biostoffverordnung, , in der biologische Arbeitsstoffe wie folgt definiert sind: „Biologische Arbeitsstoffe sind Mikroorganismen Mikroorganismen stellen die Wurzel des „Stammbaums des Lebens“ auf der Erde dar. Sie produzieren etwa zwei Drittel der gesamten Biomasse , einschließlich gentechnisch veränderter Mikroorganismen, Zellkulturen und humanpathogener Endoparasiten Lebewesen, die sich im Körper anderer Individuen vorübergehend oder dauerhaft aufhalten und sich auf deren Kosten ernähren, werden als Endoparasiten , die beim Menschen Infektionen, sensibilisierende oder toxische Wirkungen hervorrufen können.“ Diese Begriffe werden in der Biostoffverordnung noch weiter definiert. Danach sind „Mikroorganismen alle zellulären oder nichtzellulären mikrobiologischen Einheiten, die zur Vermehrung oder zur Weitergabe von genetischem Material fähig sind.“ Dies schließt sowohl Bakterien Der Begriff Bakterien (Bacteria) ist aus dem altgriechischem (bakterion = Stäbchen) abgeleitet und wird in der Mikrobiologie traditionell für alle als auch Viren Viren, abgeleitet aus dem Lateinischen (virus = Schleim, Saft, Gift) werden in der Mikrobiologie genetische Elemente in Form von Nukleinsäuren ein.
Biologische Arbeitsstoffe werden in Deutschland nach § 3 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz Siehe Schutzmaßnahmen. bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (der so genannten Biostoffverordnung) in vier Risikogruppen eingeteilt. Diese unterscheiden sich nach dem vom jeweiligen Arbeitsstoff ausgehenden Infektionsrisiko.