Chlorthalonil

Chlorthalonil wurde bereits 1969 im ersten Holzschutzmittelverzeichnis als wirksames Fungizid bezeichnet, jedoch zu keiner Zeit in größerem Umfang angewendet. Das Bundesgesundheitsamt führt Chlorthalonil nicht auf der Liste der für Holzschutzmittel Holzschutzmittel beinhalten Wirkstoffe, mit denen holzzerstörende oder holzentwertende/ holzverfärbende Organismen (Pilze, Insekten etc.) davon abgehalten werden sollen, Holz oder Holzwerkstoffe empfohlenen Wirkstoffe auf. Die Wirkstoffkonzentrationen in den Produkten liegen um 0,5%. Obwohl es bereits 1987 in den USA als Stoff mit besonderen, krebserzeugenden Risiko eingestuft wurde, gab es in Deutschland bis 1991 weder einen MAK-Wert Der MAK-Wert (Abkürzung für Maximale Arbeitsplatz-Konzentration) definiert den Grenzwert einer höchstzulässigen Konzentration gas-, dampf- oder staubförmiger Substanzen, die am Arbeitsplatz , noch Giftklasseneinstufung oder Höchstmengenbegrenzungen für Lebensmittel. 1992 wurde Chlorthalonil erstmals in die MAK-Liste Gruppe III B aufgenommen, d. h. bei den Stoffen mit besonderem Verdacht auf ein krebserzeugendes Potenzial. Außerdem wurde Chlothalonil mit einem „S“ für sensibilisierend ( Allergen Die Stoffe, die das menschliche Immunsystem reizen und eine Allergie auslösen, werden als Allergene (oder auch als Antigene oder Fremdstoffe) ) gekennzeichnet. Die orale Toxizität Als Toxizität wird die Giftigkeit eines Stoffes bzw. die Wirkungsstärke eines Giftes bezeichnet. Unterschieden wird zwischen akuter, subchronischer sowie chronischer war bei Tierversuchen gering; bei Aufnahme über die Atemwege erwies sich Chlorthalonil jedoch als giftiger. Darüber hinaus finden sich wenige Angaben zur Toxikologie Die Toxikologie ist die Lehre und Wissenschaft, die sich mit der Erforschung von Giften und Gegengiften bzw. den Vergiftungen des von Chlorthalonil. Im Tierversuch wurden Durchfall, Atembeschwerden, Blutharne und Haut- und Augenreizungen nachgewiesen, über chronische Giftwirkung ist praktisch nichts bekannt. Der technische Wirkstoff gilt als hautreizend und biologisch schwer abbaubar.