Energieeinsparverordnung (EnEV)
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) setzt auf Grundlage des Energieeinsparungsgesetzes Standardanforderungen für private und gewerbliche Neubauten wie z. B. Wohn- oder Bürogebäude fest. Damit soll die energieeffiziente Bauweise von Bauprojekten sichergestellt werden. In der Energiesparverordnung (EnEV) werden bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergiebedarf geregelt. Mit einer Novelle im Jahr 2016 werden die Anforderungen, die an Neubauten gestellt werden, erhöht. Grundsätzliches Ziel dieses Gesetzes, das im Jahr 2002 in Kraft getreten ist und die WSVO Alte Bezeichnung für die Wärmeschutzverordnung zur Reduzierung der Wärmeverluste eines Gebäudes mit seinem Inkrafttreten und den Novellierungen 1977 sowie 1984 (Wärmeschutzverordnung) ablöste, ist es, bis zum Jahr 2050 die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung zu erreichen. Am 1. Nov. 2020 wurde die EnEV abgelöst durch das GEG (Gebäudeenergiegesetz).