Energiespar-Gesetz (EnEG)

Mit dem EnEG 1976/1980 wurde die Bundesregierung ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Anforderungen an einen energiesparenden Wärmeschutz Der Wärmeschutz kann nach DIN 4108 in drei Teilbereiche untergliedert werden: Wärmeschutz und Energieeinsparung umfassen alle Maßnahmen zur Reduzierung der von Gebäuden und ihren Bauteilen einerseits als auch an die Beschaffenheit, Ausführung und Betrieb von heiz- und raumlufttechnischen Anlagen und Brauchwasseranlagen festzusetzen.

Als Grundlage für die EnEV 2002/2004 als Ersatz der Wärmeschutz-Verordnung ‘95 wurde eine Novelle des EnEG erforderlich. Das neue EnEG ist seit dem 8. Dezember 2005 verbindlich. Durch die Gesetzesänderung wird die Bundesregierung ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrats eine EnEV in Kraft zu setzen, die Inhalte und Verwendung von Energieausweisen für Gebäude im Bestand regelt.