Gebrauchsüblicher Zustand

Unspezifischer Begriff für einen Zustand einer Sache, der bei vergleichbaren Gegenständen in überwiegender Anzahl festzustellen ist und bei dem die technische Nutzbarkeit nicht eingeschränkt ist. Hiervon abweichend die beiden Rechtsbegriffe vertragsgemäßer Gebrauch und vertragsgemäßer Zustand.