Lösemittelfrei

Die Bezeichnung lösemittelfrei bedeutet nicht wie allgemein angenommen, dass ein Produkt „frei von Lösemitteln” ist, sondern nur „frei von bestimmten Lösemitteln”. Nach der TRGS TRGS ist die etablierte Abkürzung für Technische Regeln für Gefahrstoffe. Die TRGS sind Richtlinien der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 610 gelten Stoffe mit Siedepunkten oberhalb von 200 °C als Lösemittel Zur Reinigung, Hydrophobierung, Festigung und Beschichtung von Baustoffen werden neben Wasser auch zahlreiche organische Lösemittel eingesetzt. Ein Lösemittel sollte vor bzw. nach der TRGS 617 bzw. der DECOPAINT Richtlinie 2004/42/EG von 250 °C. Ein Produkt, in dem sich Lösemittel mit Siedepunkten > 200 °C bzw. 250 °C befinden, gilt demnach als „lösemittelfrei”. Und dennoch dampfen diese Hochsieder langsam ab und sorgen für lang anhaltende Raumluftbelastungen, die zu gesundheitlichen Belastungen führen und ggf. auch Fogging verursachen können.