Rahmenformulierung (Biozid-Richtlinie)
Spezifikation für eine Gruppe von Biozid Der Begriff Biozid ist aus dem griechischen Wort bios (= Leben) und dem lateinischen Wort caedere (= töten) abgeleitet und -Produkten für den gleichen Verwendungszweck, die den gleichen Wirkstoff enthalten und in ihrer Zusammensetzung nur wenige Abweichungen aufweisen (z. B. andere Farbstoffe), so dass weder das von ihnen ausgehende Risiko noch die Wirksamkeit beeinträchtigt wird (Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 98/8/EG).