Registrierung (Biozid-Richtlinie)
Zulassungsverfahren für Biozid Der Begriff Biozid ist aus dem griechischen Wort bios (= Leben) und dem lateinischen Wort caedere (= töten) abgeleitet und -Produkte „mit niedrigem Risikopotential“ (Produkte ohne bedenkliche Stoffe und mit Wirkstoffen, die ausschließlich im Anhang IA der Richtlinie 98/8/EG gelistet sind).