Richtlinie 90/679/EWG

.Richtlinie des Rates vom 26. November 1990 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung Die Gefährdung entsteht durch ein räumliches und/oder zeitliches Zusammentreffen eines verletzungs- bzw. krankheitsbewirkenden Faktors einer Gefahrenquelle und beschreibt einen Zustand durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit.