Schlagregenbeanspruchungsgruppen
Ein funktionierender Witterungsschutz bildet die Grundlage, damit die bauphysikalischen Anforderungen an die Gebäudehülle erfüllt werden. Zu den äußeren Einflüssen gehört u. a. Regen, der in unterschiedlicher Intensität auf Fassaden trifft. Geregelt wird diese Regenbeanspruchung in der DIN 4108 (
Wärmeschutz
Der Wärmeschutz kann nach DIN 4108 in drei Teilbereiche untergliedert werden:
Wärmeschutz und Energieeinsparung umfassen alle Maßnahmen zur Reduzierung der
), Teil 3 (klimabedingter Feuchteschutz). Neben den allgemeinen Daten, die auf der geografischen Lage beruhen, werden zusätzlich örtliche Besonderheiten oder regionale klimatische Bedingungen berücksichtigt. So kann die Ausrichtung eines Gebäudes zum Wind oder eine exponierte bauliche Situation zu einer Höherstufung in der Beanspruchungsgruppe führen. Beansprucht werden vor allem die Wetterseiten. Die Norm teilt Deutschland, auf der Grundlage der Wetterdaten des Deutschen Wetterdienstes, in drei Gruppen ein. Die Beanspruchungsgruppe I beschreibt die Zone mit der geringsten Schlagregenbeanspruchung. Hierzu zählen windarme Regionen, in denen der Jahresniederschlag unter 600 mm liegt. Nach der Regenbeanspruchungskarte gehören Gebiete wie z. B. Brandenburg, Thüringen, Sachsen-Anhalt, aber auch Küstenbereiche von Mecklenburg-Vorpommern hierzu. Weiterhin können Gebäude mit einer besonders windgeschützten Lage der Beanspruchungsgruppe I zugeordnet werden, auch wenn dort höhere Niederschlagsmengen vorkommen. Zu der Beanspruchungsgruppe II zählen Regionen mit einer Jahresniederschlagsmenge von 600 mm bis 800 mm. Hierzu gehören Teile Niedersachsens, das Rheintal und der Niederrhein, Franken und Hessen. Dieser Gruppe werden zusätzlich Hochhäuser und Häuser in exponierten Lagen zugeordnet, die eigentlich in der Beanspruchungsgruppe I liegen. Windgeschützte Gebäude der Beanspruchungsgruppe III können ebenfalls der Beanspruchungsgruppe II zugeordnet werden. Die Beanspruchungsgruppe III umfasst die Zone mit der höchsten Schlagregenbeanspruchung und einer Niederschlagsmenge über 800 mm. Dazu zählen die Küstenregionen von Niedersachsen und Schleswig-Holstein, alle Mittelgebirgslagen und die Alpenregionen inklusive das Alpenvorland. Weiterhin müssen Hochhäuser und Häuser in exponierter Lage in Gebieten der Beanspruchungsgruppe II der höheren Gruppe zugeordnet werden.
Während Fassaden aus zugelassenen Wärmedämm-Verbundsystemen sowie hinterlüftete Außenwandkonstruktionen bei allen Beanspruchungsgruppen eingesetzt werden dürfen, gibt es für Fassaden mit Verblendmauerwerk, Putze und Beschichtungen Einschränkungen. In dem Zusammenhang spielt die Wasseraufnahme eine entscheidende Rolle. Die DIN 4108-3 regelt diese über den Wasseraufnahmekoeffizient (w-Wert). Dieser Wert steht in Beziehung zur wasserdampfdiffusionsäquivalenten Luftschichtdicke (
sd-Wert
Der sd-Wert = wasserdampfdiffusionsäquivalente Luftschichtdicke ist die Dicke einer ruhenden Luftschicht in m, die den gleichen Wasserdampf-Diffusionswiderstand aufweist wie eine
). Mit beiden Werten wird die Anforderung an ein Baustoff, der der Witterung ausgesetzt ist, definiert.
Außenputze ohne besondere Anforderungen an die Schlagregenbeanspruchung können so z. B. nur in Regionen eingesetzt werden, die der Beanspruchungsgruppe I zugeordnet sind. Für die beiden höheren Beanspruchungsgruppen muss ein wasserabweisender Putz zur Ausführung kommen (Wasseraufnahmekoeffizient ≤ 0,5 kg/(m² h0,5). Zur Sicherstellung der Anforderung an den Schlagregenschutz Aus der gleichzeitigen Einwirkung von Regen und Wind leitet sich die Schlagregenbeanspruchung von Fassaden ab. Das auf die Fassade auftreffende müssen zusätzlich sämtliche Fugen und Bauwerksanschlüsse geplant werden. Gegen Schlagregen können neben konstruktiven Maßnahmen auch Dichtbänder, Folien und Fugendichtstoffe genutzt werden.