TRBA 460
Bei der TRBA TRBA ist ein Akronym und steht für die Technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe. Diese geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, 460 handelt es sich um die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe, mit denen die Einstufung von Pilzen in Risikogruppen vorgenommen wird. Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) geben den Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und - Hygiene Das Wort Hygiene stammt aus dem Griechischen und bedeutet so viel wie „eine der Gesundheit zuträgliche Kunst“. Es ist von sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen wieder, einschließlich deren Einstufung. Sie werden vom Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) ermittelt und bei Bedarf angepasst. Die TRBA 460 „Einstufung von Pilzen in Risikogruppen“ konkretisiert im Rahmen des Anwendungsbereichs die Anforderungen der Biostoffverordnung Die Verordnung zur Umsetzung von EG-Richtlinien über den Schutz der Beschäftigten gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (Biostoffverordnung, . Die Einstufungen werden nach dem Stand der Wissenschaft vorgenommen.