Verordnung (EG) Nr. 1451/2007

Verordnung der Kommission vom 4. Dezember 2007 über die zweite Phase des Zehn-Jahres-Arbeitsprogramms gemäß Artikel 16 Absatz 2 der Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen Das Inverkehrbringen ist ein in rechtlichen Zusammenhängen häufig benutzter Begriff, der je nach Rechtsgebiet unterschiedlich definiert ist. Der Hintergrund ist von Biozid Der Begriff Biozid ist aus dem griechischen Wort bios (= Leben) und dem lateinischen Wort caedere (= töten) abgeleitet und -Produkten.