AGB für digitale Werbung

Allgemeine Geschäftsbedingungen für digitale Werbung

Stand: 08/2024

  1. Geltungsbereich

    1. Die PORTALIKUS GmbH, Fintan-Guntlin-Straße 7 in 72160 Horb am Neckar (nachfolgend Auftragnehmer genannt) vermarktet auf dem Fachportal Schimmelpilzexpertise.de sowie auf weiteren elektronischen Werbeträgern wie z. B. Newsletter und ePaper unter anderem Anzeigen- und sonstige Werbeflächen im Auftrag des jeweiligen Werbekunden (nachfolgend Auftraggeber genannt).
    2. Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt diesen ausdrücklich und schriftlich zu.
    3. Die AGB des Auftragnehmers gelten auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen, insbesondere den Auftrags- bzw. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers, den Auftrag bzw. den Abschluss vorbehaltlos ausführt. Der Auftragnehmer erkennt von seinen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers ausdrücklich nicht an. Diese werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
    4. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sowie der Verzicht auf das Schriftformerfordernis bedürfen der Schriftform.
    5. Der Auftragnehmer behält sich vor, seine AGB oder Teile daraus mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern. Der Auftragnehmer wird seine Vertragspartner mindestens einen Monat vorher über die Änderung unterrichten.
    6. Die geänderten AGB gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) widerspricht und die Leistungen des Auftragnehmers nach Inkrafttreten der Änderungen weiterhin in Anspruch nimmt. Widerspricht der Auftraggeber fristgemäß, besteht der Vertrag unverändert weiter. Allerdings behält sich der Auftragnehmer das Recht der ordentlichen Kündigung der Vertragsbeziehung vor.
    7. Die jeweils gültigen AGB finden Sie unter https://schimmelpilzexpertise.de/agb
  2. Anzeigen- und sonstige Werbeflächen

    1. Eine Anzeige oder sonstige Werbefläche im Sinne dieser AGB kann aus einem oder mehreren Elementen bestehen wie z. B. aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (z. B. Banner, Skyscraper, Pop-up) oder aus einer sensitiven Oberfläche, die bei Interaktion die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers oder einem Dritten liegen (z. B. in Form eines Links).
    2. Der Auftragnehmer behält sich vor, Anzeigen- oder sonstige Werbeflächen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich zu machen.
    3. Für das Schalten von Anzeigen- und sonstige Werbeflächen kommen grundsätzlich nur die Formate in Frage, die in der jeweils gültigen Preisliste vom Auftragnehmer aufgeführt sind. Darüber hinaus gehende Werbeformen und/oder Anzeigenformate sind ggf. nur nach Rücksprache, Prüfung und Freigabe durch den Auftragnehmer möglich.
  3. Vertragsabschluss

    1. Der Vertragsabschluss zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer kommt durch eine ausdrückliche Annahmeerklärung (schriftliche Auftragsbestätigung) des Auftragnehmers zustande, deren Inhalt maßgeblich ist.
    2. Auftragsbestätigungen auf elektronischem Weg (z. B. per E-Mail) sind auch ohne Unterschrift rechtsverbindlich.
    3. Der Auftragnehmer behält sich ausdrücklich vor, noch nicht bestätigte Anzeigen- oder sonstige Werbeaufträge ganz oder teilweise nach freiem Ermessen abzulehnen. Die Ablehnung auch ohne Angabe von Gründen wird dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt.
    4. Vom Auftraggeber mündlich erteilte Anzeigen- oder sonstige Werbeaufträge und/oder Änderungen bereits bestätigter Aufträge werden nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wurden.
    5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Anzeigen- oder sonstige Werbeaufträge abzulehnen oder nachträglich zu sperren, wenn deren Inhalt gegen Gesetze und/oder urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtliche Bestimmungen oder behördliche Bestimmungen verstoßen oder vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder deren Veröffentlichung für den Auftragnehmer wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist.
    6. Der Auftragnehmer kann insbesondere eine bereits veröffentlichte Anzeige oder sonstige Werbeaufträge zurückziehen oder sperren, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Anzeigeninhalte vornimmt, auf die durch einen Link verwiesen wird und/oder wenn nachträglich die Inhalte auf der verlinkten Landingpage verändert werden und hierdurch die Voraussetzungen nach Ziffer 3.4 erfüllt werden.
    7. Eine Ablehnung bzw. Sperrung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich mit. In einem solchen Fall ist der Auftraggeber berechtigt, dem Auftragnehmer eine geänderte bzw. neue, den Anforderungen des Auftragnehmers entsprechende Anzeige oder sonstige Werbung zur Verfügung zu stellen. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber in Rechnung stellen.
    8. Wenn Anzeigen- oder sonstige Werbeaufträge durch Werbeagenturen oder andere Vermittler gegenüber dem Auftragnehmer erteilt werden, kommt der Vertragsabschluss im Zweifel mit der Werbeagentur bzw. dem Vermittler zustande, wenn nichts Anderes schriftlich ausdrücklich vereinbart ist.
    9. Anzeigen- oder sonstige Werbeaufträge durch Dritte werden nur für namentlich benannte Auftraggeber angenommen. Der Auftragnehmer ist im Einzelfall berechtigt, von der Werbeagentur oder anderen Vermittlern einen Nachweis für das Mandat durch den Auftraggeber zu verlangen.
    10. Anzeigen- oder sonstige Werbeaufträge, die Werbung oder Werbemittel für Dritte enthalten, bedürfen in jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Annahmeerklärung des Auftragnehmers. Über diese so genannte Verbundwerbung muss eine einzelvertragliche Regelung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber geschlossen werden. In Einzelfällen kann diese durch einen Verbundaufschlag geregelt werden.
  4. Auftragsabwicklung

    1. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung sowie die Platzierung der Anzeigen- oder sonstigen Werbeaufträge bestimmt sich individuell nach den gebuchten Werbeformen und/oder Anzeigenformate.
    2. Wenn Anzeigen- oder sonstige Werbeaufträge spezielle Platzierungsvorgaben durch den Auftraggeber enthalten, gelten diese nur als zugesichert und vertraglich vereinbart, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber diese Platzierung ausdrücklich und schriftlich bestätigt hat.
    3. Wenn Anzeigen- oder sonstige Werbeaufträge mehrere Werbemittel beinhalten, setzt der Auftragnehmer die Vorgaben des Auftraggebers um, soweit diese technisch umsetzbar sind. Anderenfalls setzt der Auftragnehmer die Anzeigen- oder sonstigen Werbeaufträge nach bestem Wissen und Gewissen selbst um.
    4. Für die rechtzeitige Lieferung der Werbemittel und/oder aller sonstigen zur Durchführung des Auftrags erforderlicher Unterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Bei nicht ordnungsgemäßer Lieferung, insbesondere verspäteter Lieferung oder nachträglicher Änderungen, übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für die vereinbarte Verbreitung des Werbemittels, insbesondere für die Sicherstellung des vereinbarten und gebuchten Zeitraumes.
    5. Erfolgt die Lieferung nicht oder nicht rechtzeitig zum vereinbarten Abgabetermin (z. B. für einen terminierten Newsletter-Versand), behält sich der Auftragnehmer vor, ein Ausfallhonorar in Höhe von 75% (fünfundsiebzig Prozent) der ursprünglich vereinbarten Auftragssumme zu berechnen.
    6. Der Auftragnehmer behält sich vor, die Ausführung eines Auftrags bis zur Zahlung bereits fälliger Rechnungen zurückzustellen.
    7. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle notwendigen Bestandteile der Werbemittel (die zur Veröffentlichung vorliegen müssen) ordnungsgemäß und pünktlich zu liefern und hierbei die technischen Spezifikationen (die diese Werbemittel für das beauftragte Werbeformat erfüllen müssen) zu beachten.
    8. Der Auftraggeber muss vor einer digitalen Übertragung von Daten sicherstellen, dass diese frei von Computerviren oder sonstiger Schadsoftware sind. Entdeckt der Auftragnehmer auf einer ihm übermittelten Datei Computerviren oder sonstige Schadsoftware, wird diese Datei gelöscht, ohne dass der Auftraggeber hieraus irgendwelche Ansprüche gegen den Auftragnehmer geltend machen kann. Der Auftragnehmer behält sich zudem das Recht vor, den Auftraggeber auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch Computerviren oder sonstige Schadsoftware infiltrierte Dateien des Auftraggebers im digitalen Ökosystem des Auftragnehmers Schäden verursachen.
    9. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass eine Ziel-URL, mit der das Werbemittel über einen Link mit einer Internetseite verknüpft wird, während der gesamten Laufzeit der vereinbarten Anzeigenkampagne abrufbar ist. Sollte der Auftraggeber Kenntnis über eine Störung bei der Verlinkung des Werbemittels mit der Ziel-URL feststellen, ist der Auftragnehmer unverzüglich zu informieren.
    10. Der Auftragnehmer übernimmt für gelieferte Werbemittel keine Verantwortung und ist nicht verpflichtet, diese an den Auftraggeber zurückzuliefern. Die Pflicht des Auftragnehmers zur Aufbewahrung eines Werbemittels endet 3 (drei) Monate nach seiner letztmaligen Verwendung.
  5. Preise und Zahlungsweise

    1. Für Anzeigen- oder sonstige Werbeaufträge gelten die jeweils gültigen Preise der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste des Auftragnehmers, sofern einzelvertraglich zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber nichts anderes vereinbart wurde.
    2. Der Auftragnehmer behält sich eine Änderung seiner Preise vor. Evtl. Preisänderungen für bereits vom Auftragnehmer bestätigte Aufträge werden nur wirksam, wenn diese vom Auftragnehmer mindestens einen Monat vor Veröffentlichung der Anzeige oder sonstiger Werbeaufträge schriftlich angekündigt wurden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 (vierzehn) Wochentagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung schriftlich ausgeübt werden.
    3. So genannte Konzernrabatte werden nur gewährt, wenn diese durch den Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden. Diese Rabatte werden nur für die Dauer der Konzernzugehörigkeit gewährt. Außerdem behält sich der Auftragnehmer ausdrücklich vor, einmal gewährte Rabatte für zukünftige Anzeigen- oder sonstige Werbeaufträge zu widerrufen.
    4. Werbeagenturen oder andere Vermittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen gegenüber Werbungtreibenden (Auftraggebern) an die jeweils gültige Preisliste des Auftragnehmers zu halten.
    5. Provisionen oder sonstige Vergütungen an Werbeagenturen oder andere Vermittler werden nur auf Nachweis gezahlt. Der Auftragnehmer behält sich die Rückforderung geleisteter Vergütungen an Werbeagenturen oder andere Vermittler vor, wenn der Nachweis nicht erbracht wird. Die gewährte Vergütung an Werbeagenturen oder andere Vermittler darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
    6. Evtl. Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste des Auftragnehmers.
    7. Alle in der Preisliste angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
    8. Zusätzliche Kosten für die Herstellung von Grafiken sowie Werbemitteltexten und/oder der Optimierung von Anzeigen- oder sonstigen Werbeaufträgen sind in den Preisen nicht enthalten. Sofern diese Leistungen durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber erbracht werden sollen, muss diese Leistung separat vereinbart werden.
    9. Der Rechnungsbetrag wird mit dem Erscheinen der Anzeigen- oder sonstiger Werbeaufträge sofort zur Zahlung fällig und ist innerhalb von 7 (sieben) Arbeitstagen ohne Abzug auf das Konto des Auftragnehmers zu überweisen.
    10. Bei Neu- oder Erstkunden, Aufträgen aus dem Ausland, Aufträge für den Versand von Newslettern oder für die individuelle Erbringung von Auftraggeber spezifischen Leistungen kann der Auftragnehmer grundsätzlich eine Vorauszahlung verlangen.
    11. Bei Aufträgen aus dem Ausland erfolgt die Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer ohne Mehrwertsteuerberechnung unter der Voraussetzung, dass Steuerbefreiung besteht und vom Auftraggeber schriftlich nachgewiesen wird. Der Auftragnehmer behält sich die Berechnung der Mehrwertsteuer in der gesetzlich geschuldeten Höhe für den Fall vor, dass die Finanzverwaltung die Steuerpflicht bejaht. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, fehlerhafte Rechnungen in diesem Kontext innerhalb von 6 (sechs) Monaten nach Rechnungsstellung zu korrigieren.
    12. Der Auftraggeber kann mit evtl. Gegenansprüchen nur aufrechnen, sofern diese unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt insbesondere für die Ausübung von evtl. Zurückbehaltungsrechten.
  6. Stornierung und Kündigung

    1. Eine Stornierung von gebuchten Anzeigen- oder sonstigen Werbeaufträgen durch den Auftraggeber ist ab dem Zeitpunkt nicht mehr möglich, wenn der Auftragnehmer die Buchung dem Auftraggeber schriftlich bestätigt und den Anzeigen- oder Werbeplatz für den Auftraggeber verbindlich eingeplant hat.
    2. Der Auftragnehmer ist zur schriftlichen (per Post, Fax oder E-Mail) außerordentlichen Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht trotz Mahnung nicht nachgekommen ist, ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt wird oder der Auftraggeber wiederholt gegen vertragliche Pflichten verstoßen hat. Im Fall der außerordentlichen Kündigung kann der Auftragnehmer mit sofortiger Wirkung die Anzeigen- oder sonstigen Werbeaufträge aussetzen.
  7. Konkurrenzausschluss und Wettbewerbsverbot

    1. Der Ausschluss von Anzeigen- oder sonstiger Werbeaufträge von im Wettbewerb stehenden Unternehmen kann nicht verlangt werden.
    2. Der Auftragnehmer gewährt allerdings dem Auftraggeber unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, ausgewählte Anzeigen- oder sonstige Werbeplätze exklusiv zu belegen. In diesen Fällen erlangt der Auftraggeber das Recht, dass auf den von ihm gebuchten Anzeigen- oder sonstigen Werbeplätzen keine anderen Unternehmen ihre Anzeigen- oder sonstigen Werbeaufträge platzieren können.
    3. Eine Auskunft über beabsichtigte oder gebuchte Anzeigen- oder Werbeaufträge durch Dritte erfolgt aus Datenschutzrechtlichen Gründen nicht.
  8. Gewährleistung und Haftung durch den Auftraggeber

    1. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer zu und gewährleistet ihm gegenüber, dass er zur Ausführung der Anzeigen- oder sonstigen Werbeaufträge durch den Auftragnehmer alle hierfür erforderlichen Rechte, insbesondere die erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an den von ihm zur Verfügung gestellten Anzeigen oder sonstiger Werbemittel, erworben hat und frei darüber verfügen darf.
    2. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegenüber dem Auftraggeber als Inverkehrbringer wegen der Verletzung urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtlicher oder sonstiger gesetzlicher Bestimmungen entstehen können.
    3. Darüber hinaus stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von sämtlichen Kosten einer evtl. notwendigen Rechtsverteidigung frei. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
    4. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer sämtliche für die Nutzung der Anzeigen oder sonstigen Werbemittel in Online-Medien jeglicher Art die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, Entnahme aus einer Datenbank und zum Abruf, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung der Anzeigen- oder sonstigen Werbeaufträge notwendigen Umfang.
  9. Gewährleistung und Haftung durch den Auftragnehmer

    1. Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber zu, dass im Rahmen der jeweils üblichen Möglichkeiten (technischer Standard) die Wiedergabe der Anzeigen- oder sonstigen Werbeaufträge bestmöglich stattfindet.
    2. Dem Auftraggeber ist allerdings bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht immer möglich ist, eine fehlerfreie Wiedergabe sicherzustellen. Eine fehlerhafte Darstellung der Anzeigen- oder sonstigen Werbemittel liegt insbesondere nicht vor, wenn die Beeinträchtigung durch die Verwendung einer nicht geeigneten Software und/oder Hardware hervorgerufen wird. Gleiches gilt durch eine Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber, durch Rechnerausfall bei Dritten (z. B. Providern), durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxies (Zwischenspeichern) oder durch einen Ausfall des AdServers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Anzeigen- oder sonstigen Werbeaufträge andauert.
    3. Bei einem Ausfall des AdServers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 25% des gebuchten Zeitraums) verlängert der Auftragnehmer den Zeitraum der ursprünglichen Buchung entsprechend der Ausfallzeit. Widerspricht der Auftraggeber diesem Angebot des Auftragnehmers, entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
    4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Anzeigen- oder sonstigen Werbemittel unverzüglich nach dem Einstellen bzw. Erscheinen auf dem Fachportal Schimmelpilzexpertise.de oder anderen Plattformen wie z. B. sozialen Netzwerken sowie auf weiteren elektronischen Werbeträgern wie z. B. Newsletter und ePaper zu prüfen und offenkundige Fehler unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Woche ab Einstellung bzw. Erscheinen zu reklamieren. Erfolgt keine Reklamation oder diese nicht rechtzeitig, entfallen mögliche Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers.
    5. Sind evtl. Mängel der Anzeigen oder sonstigen Werbemittel bei Lieferung nicht offenkundig, hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche gegenüber dem Auftragnehmer. Gleiches gilt bei Fehlern in wiederholten Anzeigen- oder sonstigen Werbeaufträgen, wenn der Auftraggeber vor der Veröffentlichung der nachfolgenden Anzeigen- oder sonstigen Werbeaufträge nicht auf den Fehler schriftlich hinweist. Evtl. vom Auftraggeber übersehene Fehler bewirken keine Mangelhaftigkeit der Leistung des Auftragnehmers.
    6. Sollten Fehler bei der Ausführung eines Anzeigen- oder sonstigen Werbeauftrags entstehen, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Bezahlung eines anderen Anzeigen- oder sonstigen Werbeauftrags zu verweigern.
    7. Der Auftragnehmer haftet nicht dafür, dass durch die Anzeigen- oder sonstigen Werbeaufträge bestimmte Ziele, Ergebnisse oder sonstige Erwartungen des Auftraggebers erzielt werden können.
    8. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, für den Schaden aufgrund einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder in sonstigen Fällen einer gesetzlich zwingenden Haftung. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt. Ein Schadensersatz wegen Nichterfüllung sowie für entgangenen Gewinn wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  10. Leistungsstörungen und höhere Gewalt

    1. Kann ein Anzeigen- oder sonstiger Werbeauftrag nicht durchgeführt werden aus Gründen, die der Auftragnehmer (bzw. ein von ihm beauftragter Dienstleister) nicht zu vertreten hat, insbesondere wegen höherer Gewalt, Rechnerausfall, durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall (insbesondere im Falle eines staatlichen Eingriffs in die Energieversorgung, welche unmittelbar oder mittelbar dazu führt, dass der Betrieb in produktionsnotwendigen Betriebsteilen nicht mehr möglich ist), aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z. B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Anzeigen- oder sonstigen Werbeauftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Erfolgt dies in angemessener und zumutbarer Zeit, bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bestehen.
    2. Höhere Gewalt liegt insbesondere vor, wenn der Auftragnehmer (bzw. ein von ihm beauftragter Dienstleister) an der Leistungserbringung durch ein fremdes, von außen herbeigeführtes Ereignis bzw. durch unvorhersehbare, außergewöhnliche und unverschuldete Umstände gehindert wird. Dies gilt insbesondere, wenn dieses Ereignis bzw. diese Umstände mit der, dieser Sachlage angemessenen, Sorgfalt nicht hätte vorausgesehen und mit wirtschaftlich vertretbaren Mitteln hätte nicht verhindert werden können. Beispielhaft sollen Naturkatastrophen (wie z. B. Überschwemmungen), politische Krisensituationen (wie z. B. Krieg), terroristische Ausnahmesituationen, Epidemien, Pandemien, Seuchen und vergleichbare Situationen genannt werden.
  11. Datenschutz

    1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im Rahmen der Anzeigen- oder sonstiger Werbeaufträge übermittelten personenbezogenen Daten des Auftraggebers nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG) zu verwenden. Einzelheiten sind den Datenschutzinformationen des Auftragnehmers unter https://www.schimmelpilzexpertise.de/datenschutzhinweise zu entnehmen.
    2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Bruttowerbeumsätze und vergleichbar relevante Daten des Auftraggebers auf Produktebene zur Veröffentlichung an Unternehmen weiterzuleiten, die sich mit der Erhebung und Auswertung solcher Informationen beschäftigen. Diese Daten werden dort aggregiert und in anonymisierter Form in den Markt kommuniziert.
  12. Schlussbestimmungen

    1. Erfüllungsort für die Leistungserbringung und für die Zahlung ist Horb am Neckar.
    2. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen der vereinbarte Gerichtsstand Horb am Neckar. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch bei dem für seinen Sitz zuständigen Gericht zu verklagen.
    3. Sofern Klagen nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz.
    4. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand Horb am Neckar vereinbart.
    5. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    6. Vertragssprache ist deutsch.
    7. Sollte ein Teil des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages oder dieser Bedingungen im Übrigen nicht berührt.