In den letzten Jahren hat die Schimmelpilzbildung am Dachstuhl deutlich zugenommen. Die Ursachen hierfür sind vielfältig und komplex und haben auf Art, Umfang und Kosten einer anschließenden Sanierung Der Begriff Sanierung im Kontext der Schimmelpilzsanierung beschreibt die Beseitigung von Gefahren, Gefährdungen oder Belästigungen durch mikrobiellen Befall bis hin erhebliche Auswirkungen. Hierbei spielt eine wesentliche Rolle, ob der Dachbereich gedämmt oder ungedämmt bzw. ungenutzt oder bewohnt ist. Bei Dämmmaterialien muss geprüft werden, ob diese ggf. rückgebaut und entsorgt werden müssen. Bei sichtbaren Dachstühlen sind die betroffenen Flächen schnell identifiziert; bei verkleideten Dachkonstruktionen (z. B. mit Gipskartonplatten) muss geprüft werden, ob neben dem sichtbaren Befall auch ein nicht sichtbarer Befall oder versteckter Befall vorliegen kann.
Aufgrund der immer kürzer werdenden Bauzeiten werden Baustoffe mit zu hoher Restfeuchtigkeit verbaut und anschließend nicht ausreichend getrocknet. Hierbei wird immer wieder unterschätzt, dass durch den Einbau von Baustoffen je nach Größe der Baustelle hunderte bis tausende von Litern Wasser eingebracht werden, von denen nicht alles chemisch gebunden und infolgedessen an die Umgebung abgegeben wird. Dies gilt für klassische Baustoffe genauso wie für Holz. Hohe Feuchtigkeit im Holz sowie zu hohe Luftfeuchtigkeit In der Umgebungsluft befinden sich stets mehr oder weniger große Mengen an Wasserdampf. Der Anteil an Wasserdampf kann örtlich und führen zu Schimmelpilzbildung (und Bakterienbefall), die sich als schwarze Ablagerungen z. B. auf Balken, Unterschalungen und Dachsparren im Dachstuhl zeigen. Besondere Aufmerksamkeit sollte der Frage der Dämmung der Kehlbalkenlage gewidmet werden.
Sind die Konstruktionen schon verbaut, können sich Schimmelpilze Pilze sind weit verbreitete Organismen auf der Erde und besiedeln unterschiedlichste Substrate, auf oder in denen sie auf Grund ihrer auch auf Gipskartonplatten (ugs. Rigips-Platten) und Gipsfaserplatten (ugs. Fermacell-Platten) oder Holzfaserplatten (ugs. OSB-Platten) zeigen sowie mit zeitlicher Verzögerung auch auf Mineralwolle. Durch den zügigen Einbau von Dämmungen, Folien und Verkleidungen sowie der Ausführungen von Beschichtungen (Putz, Tapeten, Farben) werden diese oft schnell abgedeckt und können sich unbemerkt ausbreiten. Die Holzwerkstoffe sollten vor dem Einbau auf ausreichende Trockenheit geprüft werden; die Holzfeuchte unter 15% liegen.
Eines der Hauptprobleme sind Undichtigkeiten in der Luftdichtschicht z. B. in der oberen Geschossdecke oder an ungenügend abgeklebten Durchdringungen von Lüftungsrohren, Kabelsträngen oder auch offenen alten Kaminen, so dass Feuchtigkeit aus den unteren Stockwerken in den Dachstuhlbereich gelangt. Die Folge sind dann meistens schon in der ersten Heizperiode Eine gesetzliche Regelung zur Heizperiode gibt es in Deutschland nicht. Infolgedessen ist auch nicht geregelt, wann die Heizsaison startet bzw. intensiv auftretende Schimmelpilzbildungen an den Dachunterseiten. Auch das Nebeneinander von ausgebauten Warmbereichen im Dachgeschoss wie z. B. eines Kinderzimmers oder Gästezimmers und dem nicht ausgebauten Kaltbereich wie z. B. Abstellräumen führt häufig zu Kondensation Von lateinisch condensare = verdichten. Kondensation ist in der physikalischen Chemie der Übergang eines Stoffes vom gasförmigen in den flüssigen und in der weiteren Folge zu Schimmelpilzbefall.
Eine der Folgen der verschärften Anforderungen an den Wärmeschutz Der Wärmeschutz kann nach DIN 4108 in drei Teilbereiche untergliedert werden: Wärmeschutz und Energieeinsparung umfassen alle Maßnahmen zur Reduzierung der von Neubauten ist die Luftdichtheit Luftdichtheit ist eine Zustandsbeschreibung der Hüllkonstruktion eines Gebäudes im Hinblick auf ihre ungeplante Luftdurchlässigkeit. Sie ist ein Synonym für möglichst der Gebäudehülle. In unbelüfteten Pultdächern oder Flachdächern sind Leckagen in der Luftdichtschicht besonders kritisch, weil eingedrungene Feuchtigkeit nicht wieder entweichen kann, so dass es zu einer Anreicherung und Zunahme der Feuchtigkeit in der Konstruktion kommt. Hierzu im Vergleich: die im Altbaubestand häufig anzutreffenden unsanierten, alten Kaltdächer sind bzgl. einer Kondenswasserbildung und in Folge dessen einer möglichen Schimmelpilzbildung in der Regel über Jahrzehnte unproblematisch. Wenn feucht-warme Luft durch geöffnete oder nicht luftdicht eingebaute Bodenluken, Dachtreppen oder offene Ritzen in der obersten Geschossdecke in den Dachstuhlbereich eindringt, kann diese durch die Belüftung der alten Dächer schnell wieder nach außen entweichen. Hingegen kann es bei einer zunehmenden und/oder lang anhaltenden hohen Luftfeuchtigkeit in kalten, aber sanierten Dachstuhlbereichen zu Problemen führen, wenn die alte Dacheindeckung durch eine dichtere Kunststofffolie (Unterspannbahn) und neue Dacheindeckung ersetzt wurde und die nachträgliche Wärmedämmung Wärmedämmung ist der Oberbegriff für bautechnische Maßnahmen an Gebäuden und die effizienteste Maßnahme zur Einsparung von Heiz- und Kühlenergie sowie und Luftdichtheit auf dem Dach nicht sachgerecht ausgeführt wurden. Denn auch sanierte Kaltdächer müssen über eine ausreichende Entlüftung nach außen verfügen. Meist werden hierzu Lüftungsöffnungen mit Insektenschutzgittern an den Dachrändern und Entlüftungsöffnungen an den Firstbereichen eingebaut.
Zu den Undichtigkeiten in der Luftdichtschicht muss auch die Dampfsperre Wasserdampf diffundiert (wandert) in und durch Bauteile und durch Beschichtungen. Dabei ist die Bewegung immer in Richtung auf die geringere von Dachschrägen genannt werden. Leckagen an dieser werden dadurch verursacht, dass diese im Randbereich nicht mit den korrekten Materialien und/oder die Stöße nicht richtig verklebt werden. Des Weiteren kann man häufig beobachten, dass funktionstüchtige Dampfsperren noch einmal nachträglich aufgeschnitten werden, z. B. weil ein Elektrokabel noch verlegt werden muss. In der Praxis kann man oft beobachten, dass diese nachträglichen Öffnungen dann nicht wieder ordnungsgemäß verschlossen werden.
Im Übrigen kann eindringendes Niederschlagswasser über das Dach als Ursache für Schimmelpilzbefall im Dachstuhlbereich nahezu ausgeschlossen werden.
Zu den wichtigsten Schimmelpilzen, die im Dachstuhlbereich vorkommen, gehören Cladosporium Cladosporium ist ein Schimmelpilz, der sowohl in der Außen- als auch in der Innenluft häufig anzutreffen ist. Mit 60 bis , Alternaria Unter Alternaria werden eine etwa 50 Arten umfassende, weltweit verbreitete Anamorph-Gattung der Hyphomycetes mit dunklen, muriform septierten Conidien zusammengefasst, die , Ulocladium Ulocladium ist eine Gattung der Schimmelpilze, die zu den Dematiacear (Schwärzepilze) gehört. Die Hyphen und Sporen sind durch die Einlagerung , Aureobasidium Die Gattung Aureobasidium wird häufig den Schimmelpilzen zugeordnet. Verantwortlich hierfür ist ihre flache Wuchsform. Aufgrund ihrer sexuellen Fortpflanzung mit Basidien und Phoma Phoma ist ein Schimmelpilz und gehört zur Gruppe der Dematiaceae (so genannte Schwärzepilze). Als Pflanzenschädling hat er eine weltweite Verbreitung. . In Ausnahmen werden auch Penicillium Der auch als so genannter „Pinselschimmel“ bekannte Schimmelpilz ist besonders in kühlen und gemäßigten Gebieten weit verbreitet und ein wesentlicher , Acremonium Acremonium ist eine Gattung der Schimmelpilze, die auch in Innenräumen vorkommt, bevorzugt in Feuchträumen sowie auf Papier, Tapeten, Kunststoffe, Holz und Scopulariopsis Scopulariopsis ist ein Schimmelpilz, der weltweit auf sehr unterschiedlichen Substraten vorkommt, vor allem im Erdboden, Stroh und auf verrottenden Pflanzen. nachgewiesen; Aspergillus-Arten trifft man dagegen selten an. Bzgl. der ersten beiden Schimmelpilz-Arten Cladosporium und Alternaria muss erwähnt werden, dass diese ganzjährig den Großteil des natürlichen „Aeroplanktons“ der Außenluft darstellen. Insgesamt sind alle diese Schimmelpilzarten weniger kritisch einzustufen als z. B. Stachybotrys Stachybotrys ist ein zelluloseabbauender Schimmelpilz. Vor allem Stachybotrys chartarum (alte Bezeichnung atra) gilt als typischer Feuchtepilz, da er meist nach und Chaetomium Chaetomium ist eine Gattung der Schimmelpilze und gehört zu den so genannten Dematiaceae (auch Schwärzepilze genannt), da die Hyphen oder .
Schimmelpilze besiedeln „nur“ die Oberfläche der Dachstuhlkonstruktion sowie angrenzender Bauteile. Sie gehören damit nicht in die Kategorie der holzzerstörenden Pilze wie z. B. die Braunfäule oder die Weißfäule. Sie können die Bestandteile des Holzes nicht abbauen und infolgedessen auch nicht in tiefere Schichten eindringen. Schimmelpilze wachsen parasitisch (saprophytisch) auf der Holzoberfläche. Erst wenn die Holzzerstörung Als Holzzerstörung wird der mikrobielle Holzabbau insbesondere durch holzbewohnende Pilze und Bakterien bezeichnet. Es werden verschiedene Typen der Holzzerstörung unterschieden: durch andere Mikroorganismen Mikroorganismen stellen die Wurzel des „Stammbaums des Lebens“ auf der Erde dar. Sie produzieren etwa zwei Drittel der gesamten Biomasse weit vorangeschritten ist, vermehren sich Schimmelpilze rasant.
Durch Schimmelpilze werden die Holzbestandteile im Dachstuhlbereich also nicht abgebaut und die Holzfestigkeit nicht reduziert. Die Schimmelpilzbildung als oberflächiger Befall Unter Befall wird die Besiedlung durch Schadorganismen (Mikroorganismen, Insekten oder Holzschädlinge) und die nachfolgende Einwirkung der Organismen auf das Holz, ist somit nur ein optisches Problem und je nach Fläche des Befalls (> 0,5 m²) ggf. ein hygienisches Problem (siehe Schadenskategorie). Zu dieser Einschätzung kommt auch der Leitfaden des Umweltbundesamtes, der im Abschnitt 6.3 „Sanierung großen Schimmelpilzbefalls“ und hierzu im Unterpunkt 6.3.5 „Entfernung befallener Materialien zur Vorgehensweise in schimmelpilzbefallenen Dachstühlen“ ausgeführt, dass ein Schimmelpilzbefall auf massivem Holz (z. B. Dachsparren) durch Abrasive Verfahren Zu den abrasiven Verfahren gehören z. B. Abfräsen, Abhobeln, Schnee- und Trockeneisstrahlen. wie z. B. Abhobeln entfernt werden kann. In Nutzungsklasse III reicht je nach Raumnutzung ein oberflächliches Absaugen/Abwischen aus.
Aus diesem Grund haben Experten auf ein Urteil des BGH (Az. VII ZR 274/04) mit Unverständnis und Kopfschütteln reagiert. Der Bundesgerichtshof hatte vom 29.06.2006 entschieden, dass eine ordnungsgemäße Mängelbeseitigung eines mit Schimmelpilz befallenen Dachstuhls nicht vorliegt, wenn dessen Holzgebälk nach Arbeiten weiterhin mit Schimmelpilzsporen behaftet ist. Das gilt auch dann, wenn von diesen keine Gesundheitsgefahren für die Bewohner des Gebäudes ausgehen. Der BGH begründete seine Entscheidung damit, dass der vom beklagten Werkunternehmer errichtete Dachstuhl mangelhaft war, da vertraglich ein Dachstuhl ohne Pilzbefall Schimmelpilzbefall kann dort entstehen, wo Pilznährstoffe (Proteine bzw. Eiweiß, Zellulose) vorhanden sind und/oder Feuchtigkeit auftritt. Häufig sind davon Stellen betroffen, geschuldet war. Der Beklagte hatte zwar die Sanierung des Dachstuhls nach Maßgabe der Empfehlungen eines von ihm eingeschalteten Sachverständigen angeboten. Der klagende Auftraggeber ging darauf aber nicht ein und forderte die Entfernung und Neuerrichtung des Dachstuhls unter Bezugnahme auf ein im selbstständigen Beweisverfahren eingeholtes Sachverständigengutachten. Das Oberlandesgericht als Vorinstanz hatte seine Ablehnung des Anspruchs damit begründet, dass der Beklagte ein Recht hätte, den vom Schimmelpilz befallenen Dachstuhl nachzubessern und dieser den Nachweis geführt hätte, dass eine Totalsanierung (Abriss und Neuaufbau) nicht erforderlich wäre. Zumal der Kläger als Auftraggeber auch nicht den Beweis geführt hätte, dass die von ihm geforderte Art der Nachbesserung notwendig gewesen ist.
Umso erstaunlicher, dass sich der BGH dieser Rechtsauffassung nicht anschloss und zu dem Ergebnis kam, dass das Angebot einer Mängelbeseitigung, die nicht den vertraglich geschuldeten Erfolg herbeiführt, nicht ordnungsgemäß ist und der Auftraggeber infolgedessen eine solche Mängelbeseitigung grundsätzlich nicht zu akzeptieren braucht (BGH Urteil VII ZR 443/01 vom 27.03.2003). In den weiteren Ausführungen heißt es, dass eine ordnungsgemäße Mängelbeseitigung nur darin bestehen könne, den Schimmelpilz vollständig und endgültig zu beseitigen. Diese Rechtsauffassung ist völlig absurd und realitätsfern angesichts der Tatsache, dass Schimmelpilze ubiquitär Der Begriff ubiquitär kommt aus dem Lateinischen (lat. ubique) und heißt so viel wie „überall vorkommend“, „allgemein verbreitet“ oder „allgegenwärtig“. vorhanden sind und somit alle Oberflächen einer mehr oder weniger starken Belastung durch Schimmelpilzsporen unterliegen (so genannte Hintergrundbelastung Nicht zu vermeidende, ständig vorhandene Kontamination der Raumluft, Oberfläche oder Baustoffe. ). Oder anders ausgedrückt: selbst der, nach dem Abriss des alten erforderliche, neu errichtete Dachstuhl wird mit einer nahezu 100%-igen Wahrscheinlichkeit wieder Schimmelpilze enthalten haben. Zudem widerspricht der BGH somit auch den Ausführungen des Umweltbundesamtes und jeglichen Beobachtungen und Nachweisen der Experten.