Fogging

Zu den Symptomen, die manchmal mit Schimmelpilzbildung verwechselt werden, gehört auch das so genannte Fogging. Bereits Mitte der 1990-er Jahre gab es die ersten Meldungen über plötzlich auftretende graue bis schwarze Staubablagerungen in Innenräumen. Die rußähnlichen Ablagerungen tauchen innerhalb von wenigen Tagen bis Wochen auf Wänden, Decken, Fenster sowie Möbel- und Einrichtungsgegenständen auf, aber auch auf Gardinen und Vorhängen sowie Teppichböden. In einigen Fällen sind auch kunststoffhaltige Oberflächen wie Steckdosen, Lichtschalter, Kunststofffenster, Bad- und Küchenmöbel oder sogar Kühlschränke betroffen. Vor allem Letzteres ist für Mieter besonders unangenehm und wird als Störung der Privatsphäre empfunden.

In den meisten Fällen ist nicht nur ein Raum betroffen, sondern mehrere innerhalb einer Wohnung, aber selten alle Räumlichkeiten. Die diffuse Erscheinung tritt in Form einzelner Flecken bis hin zu größeren Verschmutzungen auf, meist gepaart durch einen schmierigen Oberflächenfilm. Es gibt dokumentierte Fälle, bei denen schockierte Mieter spontan die Feuerwehr gerufen haben, da sie von dem plötzlichen Auftreten völlig überrascht wurden und davon ausgingen, dass ein Schwelbrand vorliegt. Auch die hinzugezogenen Mitarbeiter von Gesundheitsämtern oder die mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragten Sachverständigen stehen dem Phänomen oft ratlos gegenüber.

Trotz zahlreicher Erklärungsversuche und Vermutungen gibt es bis heute keine gesicherten Aussagen über die Ursache(n), so dass man auch vom Phänomen der schwarzen Wohnungen oder „ Magic Dust Siehe Fogging (Erscheinung). “ spricht. Anfänglich ging man davon aus, dass es sich um Ruß handelt, der durch Zigaretten/Zigarren, Kerzen oder Öllampen, Kamin oder Ofenheizung, durch Rauchgasniederschläge aus Industrieemissionen, durch Schornsteine oder auch der Zersetzung von Staubpartikeln an heißen Oberflächen verursacht wurde. Letzteres, da diese „Erscheinungen“ häufig über Kachelöfen, Elektrospeicherheizgeräten oder Herdplatten beobachtet wurden. Die Schwarzstaub Siehe Fogging (Erscheinung) -Ablagerungen bilden vor allem über Heizkörpern typische dunkle Fahnen. Eine Verteilung der Ruß- und Staubpartikel über den gesamten Raum sowie eine Ablagerungen in den Ecken wurde wiederum über vertikale Konvektion Die Konvektion ist eine Form der Wärmeübertragung, bei der Wärmeenergie zwischen einem gasförmigen oder flüssigen Medium und einem festen Stoff und horizontale Thermodiffusion begründet. Wie eine schwarz-weiß Photographie bilden sich Deckenbalken und z. B. Schrauben von Gipskartonplatten ab.

Im Gegensatz zu den Ursachen hat man heute allerdings Klarheit über die Zusammensetzung der Partikel Feste oder flüssige Teilchen in schwebefähiger Verteilung in Flüssigkeiten oder Gasen. . In zahlreichen Untersuchungen konnte man nachweisen, dass es sich um so genannte SVOC Die Gruppe der schwerflüchtigen organischen Verbindungen (gebräuchlich ist häufig die Abkürzung SVOC = aus dem Englischen für (Semi Volatile Organic (semivolatile organic compounds) oder PAK PAK ist ein Akronym für Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Diese entstehen bei der unvollständigen Verbrennung fossiler Brennstoffe wie Kohle oder (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) handelt, also schwer flüchtige organische Verbindungen. Insbesondere Weichmacherverbindungen, langkettige Alkane, Alkohole Alkoholverbindungen wie Isopropanol oder Ethanol werden im Rahmen der Schimmelpilzsanierung zu Reinigungs- und Desinfektionszwecken eingesetzt. Allerdings entfalten sie ihre Wirkung , Fettsäuren und Fettsäureester spielen hierbei eine Rolle. Diese kommen in den meisten Fußbodenklebern, Farben und Lacken, in einigen Tapeten (z. B. Vinyl- und Glasfasertapeten), in Styropor-Kassettendecken und Holzimitat-Paneelen, PVC-Platten sowie Laminatfußböden vor, aber auch in Teppichbodenbelägen, deren Rückseite aus Polypropylengewebe mit einem aufgeschäumten Styrol-Butadien-Kautschuk besteht. Dieser Nachweis deckt sich auch mit zahlreichen Beobachtungen, dass das Fogging-Phänomen häufig unmittelbar nach dem Einzug in einen Neubau oder nach der Renovierung von Wohnungen aufgetreten ist, wenn derartige Materialien zum Einsatz gekommen sind. In einem Fall wird berichtet, dass ein ganzer Straßenzug nach der Renovierung betroffen war. Einige Tage bis Wochen später zeigten sich in den Ecken, an Fensterstürzen und -laibungen schwarze Verfärbungen und Ablagerungen, die mit den bis dahin bekannten Ursachen nicht in Verbindung gebracht werden konnten.

Heute gilt als gesichert, dass das Phänomen der Schwarzen Wohnungen vor allem in der Heizperiode Eine gesetzliche Regelung zur Heizperiode gibt es in Deutschland nicht. Infolgedessen ist auch nicht geregelt, wann die Heizsaison startet bzw. auftritt. Infolgedessen sieht man einen kausalen Zusammenhang in den Temperaturunterschieden innerhalb des Raumklimas sowie evtl. der Luftströmungen. Denn die Ablagerungen werden in der Regel an Stellen mit erhöhter Luftbewegung beobachtet wie z. B. entlang der Heizkörperöffnungen, Fensterrahmen und Gardinen, die sich über den Heizkörpern befinden. Außerdem wurden diese Schwarzfärbungen an Wärmebrücken Wärmebrücken (auch als Kältebrücken bezeichnet) sind Stellen in der Gebäudehülle, in denen örtlich begrenzt ein größerer Wärmefluss als im Übrigen wie z. B. innenseitigen Rollladenkästen, an Innenecken von schlecht gedämmten Außenwänden und ausgebauten Dachgeschossen festgestellt.

SVOC gasen zwar weniger stark in die Innenraumluft aus, dafür aber über einen längeren Zeitraum. Dies kann zur Folge haben, dass die schwarzen Verfärbungen oder Ablagerungen sich erst in den Wintermonaten zeigen, obwohl die Renovierung bereits im Sommer stattgefunden hat. Mit Beginn der Heizperiode wird häufig weniger gelüftet, so dass die SVOC-Konzentration in der Innenraumluft ansteigen kann. Die SVOC können sich mit vorhandenen Schwebstaubpartikeln verbinden und sich dann als schmierige oder klebrige Beläge auf den Oberflächen in Innenräumen absetzen. Diese können auch beim Vorbeiströmen des luftgetragenen Staubes auf weichmacherhaltigen Oberflächen auftreten (der so genannte „Klebefilm-Effekt“).

Die größte Schwierigkeit besteht darin, dass in den „befallenen Wohnungen“ oftmals auf den ersten Blick die gleichen Voraussetzungen vorliegen wie in Wohnungen, die zum gleichen Zeitpunkt und mit den gleichen Materialien ausgestattet wurden und in denen ebenfalls geheizt wird – und eben kein Fogging-Effekt vorliegt. Eine plausible Erklärung hierfür gibt es (noch) nicht.

Es gibt allerdings eine interessante Beobachtung. In einer Untersuchungsreihe von über 130 gemeldeten Objekten hat ein Berliner Labor für Umwelt- und Innenraumanalytik festgestellt, dass rund zwei Drittel der Wohnungen von alleinstehenden Frauen bewohnt sind. Als Ursache führt man geschlechtsspezifisches Wohnverhalten an. Demnach kommen in Haushalten, die ausschließlich von Frauen bewohnt werden, mehr Kerzen, Teelichter, Duftöle und Räucherstäbchen zum Einsatz. Eine weitere Auffälligkeit ist die intensivere Verwendung von Körperpflegemittel, Kosmetika und Reinigungsmitteln bei Frauen. Abgesichert sind diese Aussagen nicht.

Abschließend soll erwähnt werden, dass lt. Umweltbundesamt Zu den Aufgaben des Umweltbundesamtes (UBA) gehören u. a. die wissenschaftliche Unterstützung und Beratung des BMU und der Bundesregierung in eine gesundheitliche Gefährdung Die Gefährdung entsteht durch ein räumliches und/oder zeitliches Zusammentreffen eines verletzungs- bzw. krankheitsbewirkenden Faktors einer Gefahrenquelle und beschreibt einen Zustand von den Schwarzstaubablagerungen nicht ausgeht. Außerdem soll noch betont werden, dass es sich bei dem Staub Staub ist die Sammelbezeichnung für feste Teilchen (Partikel), die in der Luft längere Zeit verteilt bleiben (schweben) oder sich binnen nicht um groben Wohnungsschmutz handelt, sondern um einen wohnungsspezifischen Mikrofeinstaub im µm-Bereich, bei dem mit einer hohen Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass die Ursachen nicht im Wohnverhalten liegen.

Aufgrund dessen, dass die Ursachen unklar und überaus vielfältig sein können, ist die Rechtslage alles andere als eindeutig. Dies kann nicht nur zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter führen, sondern auch zu einem hohen Prozessrisiko für beide Seiten. Wenn aussagekräftige Gutachten über die Ursachen fehlen, entscheiden die Gerichte in der Regel zugunsten des Mieters. So hat das Amtsgericht Düsseldorf z. B. einer Mietminderung Gemäß § 535 BGB ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache in einem ordnungsgemäßen und fehlerfreien Zustand zu halten. Bei Abweichung von 40 % stattgegeben und begründete dies damit, dass die Verfärbungen Gefühle von Widerwillen bei der Wohnungsnutzung und mangelnder Hygiene Das Wort Hygiene stammt aus dem Griechischen und bedeutet so viel wie „eine der Gesundheit zuträgliche Kunst“. Es ist von sowie letzte, unüberwindliche Zweifel an der gesundheitlichen Unbedenklichkeit hervorrufen. Für das Gericht war es zudem unerheblich, dass vom Fogging keine Gesundheitsgefahren ausgehen und die Ursache nicht aufgeklärt werden konnte. Denn eine Mietminderung aufgrund von Mängeln setzte kein Verschulden des Vermieters voraus, schließlich haftet dieser unabhängig von der Schuldfrage für die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache.

Zur Beweislastverteilung beim „Fogging“ hat sich auch der BGH schon geäußert. Ein Mieter, der seinen Vermieter wegen eines Mangels auf Schadensersatz in Anspruch nimmt, muss darlegen und beweisen, dass der Vermieter den Mangel verschuldet hat. Denn, so der BGH, ändere auch das Fogging-Phänomen nichts an dem Grundsatz, dass bei einem Schadensersatzanspruch Ein Schadenersatzanspruch entsteht unter bestimmten Rahmenbedingungen einer Rechts- und/oder Vertragslage. Sie setzt ein schuldhaftes Verhalten eines Schädigers voraus und verpflichtet gem. § 536a Abs. 1 BGB der Mieter das Verschulden des Vermieters darlegen und beweisen müsse. Dies gilt nicht, wenn die Schadensursache im Einfluss- und Zuständigkeitsbereich des Vermieters liegt. Diese Darlegungs- und Beweislast dürfe lt. BGH aber nicht dazu führen, dass, wenn ungeklärt bleibe, in wessen Verantwortungsbereich die Schadensursache liegt, der Vermieter sich immer entlasten muss. Dem Vermieter würde dann contra legem der Nachweis für ein pflichtgemäßes Verhalten auferlegt (Contra legem bedeutet, dass sich eine richterliche Entscheidung über den ausdrücklichen Wortlaut einer Norm hinwegsetzt bzw. eine Meinung oder ein Vorgehen nicht mit dem geltenden Gesetz zu vereinbaren ist).