Ad-hoc-Arbeitsgruppe

Im Auftrag der Gesundheitsministerkonferenz wurde im Dezember 1993 eine „Ad-hoc-Arbeitsgruppe“ ins Leben gerufen, die Verunreinigungen der Innenraumluft quantitativ bewerten und bundeseinheitliche Richtwerte für die Innenraumluft festsetzen soll. Sie besteht aus Fachleuten der Innenraumlufthygienekommission ( IRK Innenraumlufthygienekommission des Umweltbundesamtes und der obersten Landesbehörden ) und Fachleuten der Arbeitsgruppe Innenraumluft des Umwelthygieneausschusses der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG), früher Arbeitsgemeinschaft der Leitenden Medizinalbeamten und -beamtinnen der Länder (AGLMB). Die Geschäftsstelle der Ad-hoc-Arbeitsgruppe wurde beim Umweltbundesamt Zu den Aufgaben des Umweltbundesamtes (UBA) gehören u. a. die wissenschaftliche Unterstützung und Beratung des BMU und der Bundesregierung in angesiedelt. Gemäß Beschluss der AOLG vom 10. März 2015 wurde die Ad-hoc-Arbeitsgruppe in “Ausschuss für Innenraumrichtwerte” umbenannt.