Allgemein anerkannte Regeln der Technik
Unter den allgemein anerkannten Regeln (aaRdT) versteht man technische Regeln oder Verfahrensweisen, die wissenschaftlich fundiert und in der Praxis allgemein bekannt sind und sich aufgrund der damit gemachten Erfahrungen bewährt haben. Zu ihnen zählen u. a. Normen wie z. B. DIN-Normen des Deutschen Institutes für Normung e.V., Einheitliche technische Baubestimmungen (ETB), die Allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C), Europäische Normen (EN) des Europäischen Komitees für Normung (CEN), Technische Richtlinien wie z. B. des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI), Bestimmungen des Verbandes Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE), Bestimmungen des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton, Bestimmungen vom Deutschen Verein des Gas- und Wasserfach (DVGW) sowie Unfallverhütungsvorschriften der Bauberufsgenossenschaften wie z. B. die DGUV-Vorschriften.
Die allgemein anerkannten Regeln der Technik gelten als der Soll-Zustand einer vertraglichen Leistung, wobei Abweichungen von diesen von beiden Vertragspartnern durchaus vereinbart werden dürfen – und zwar schriftlich. Liegt eine entsprechende Vereinbarung jedoch nicht vor und entspricht die vertragliche Leistung nicht den anerkannten Regeln der Technik, so besteht in der Regel ein Mangel. Im Kontext der Schimmelpilzsanierung Das Ziel einer Schimmelpilzsanierung ist die Herstellung eines „hygienischen Normalzustandes“. Vor der eigentlichen Sanierung sind die Ursachen für einen Schimmelpilzbefall hat dies eine hohe Relevanz, da in den meisten Fällen eine Abweichung von den allgemein anerkannten Regeln der Technik vorliegt.
Sämtliche in der Schimmelpilzsanierung zur Anwendung kommenden Leitfäden oder Merkblätter entsprechen nicht den o. g. technischen Regelwerken.