Bagatellschaden

Im Kontext von Schimmelpilzbefall bezeichnet ein Bagatellschaden einen Schaden mit so geringem Umfang und/oder Auswirkungen auf die Bausubstanz, das die Beseitigung als unbedeutende oder geringfügige Angelegenheit angesehen wird. In der Regel müssen solche Schäden nicht sofort behoben werden und können oftmals in Eigenleistung beseitigt werden.