Bauschäden

Der Begriff des Bauschadens wird unterschiedlich definiert. So werden im 3. Bauschadensbericht der Bundesregierung darunter alle negativen Veränderungen der Bauteileigenschaften (Durchfeuchtungen, Schimmelpilzbildungen, Zugerscheinungen, Risse, Abplatzungen, Versprödungen etc.) verstanden, unabhängig davon, ob die Schäden durch Planungs- oder Ausführungsfehler, Materialmängel, Alterungsvorgänge, unterlassene Instandhaltung oder Einwirkung durch Dritte entstanden sind.

Bauschäden erkennt man in der Regel durch physikalische Effekte: Bildung von Rissen, Zerbrechen oder Zerbröseln von Bausteinen und Mörteln, Versetzungen und Bewegungen von Bauwerksteilen etc. Unterschieden werden die Bauschäden nach physikalischen und chemischen Ursachen. Chemische Einflüsse rufen Mineralreaktionen im Mauerwerk hervor. Das Reaktionsmedium tritt mit den festen Phasen (Mineralien) in Wechselwirkung, wobei auch die chemischen Komponenten beteiligt sind. Bauschäden werden überwiegend durch Einwirkung von Feuchtigkeit bewirkt: Frostschäden, Auswaschungen, Treiberscheinungen, Salzausblühungen, Wärmeverlust, Quellen und Schwinden, biozider Bewuchs Unter Bewuchs wird allgemein der strukturierte bzw. stoffwechselaktive Befall durch Mikroorganismen wie z. B. Bakterien oder Schimmelpilze auf oder unter , Frost-Tausalzschäden und Verschmutzung.