Bauteilverfahren

Bei erstmaligem Einbau, Ersatz und Erneuerung von Bauteilen bestehender Wohngebäude kann für den Nachweis der Einhaltung der Forderungen der EnEV 2009 das Bauteilverfahren angewendet werden. Das erstmalig eingebaute, ersetzte oder erneuerte Bauteil darf in der EnEV festgelegte U-Werte (Wärmedurchgangskoeffizienten) nicht überschreiten, wobei das Anforderungsniveau der U-Werte der Bauteile gegenüber der EnEV 2007 verschärft wurde.