BGR

Die BGR 128 (Berufsgenossenschaftliche Regel für Sicherheit und Gesundheit Umgangssprachlich ist es üblich, Gesundheit mit dem Gegenteil oder der Abwesenheit von Krankheit zu beschreiben. Auch wenn die individuelle Gesundheit bei der Arbeit „Kontaminierte Bereiche“) hat seit 01.05.2014 eine neue Nummernkennung und heißt jetzt DGUV Regel 101-004 (Kontaminierte Bereiche).