Biostoffverordnung

Die Verordnung zur Umsetzung von EG-Richtlinien über den Schutz der Beschäftigten gegen Gefährdung Die Gefährdung entsteht durch ein räumliches und/oder zeitliches Zusammentreffen eines verletzungs- bzw. krankheitsbewirkenden Faktors einer Gefahrenquelle und beschreibt einen Zustand durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (Biostoffverordnung, BioStoffV) ist eine konkretisierende Verordnung zum Arbeitsschutzgesetz und regelt berufsbedingte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, d. h. im weitesten Sinne mit Mikroorganismen Mikroorganismen stellen die Wurzel des „Stammbaums des Lebens“ auf der Erde dar. Sie produzieren etwa zwei Drittel der gesamten Biomasse /Krankheitserregern. Sie enthält Regelungen zum Schutz der Beschäftigten bei diesen Tätigkeiten.

Die Biostoffverordnung teilt biologische Arbeitsstoffe in vier Risikogruppen ein, diese führen zu Schutzstufen. Diese entsprechen im Wesentlichen denen des Gentechnikgesetzes. Die Einteilung erfolgt nach dem Infektionsrisiko. Die Schutzstufen reichen von Zutrittsbegrenzungen bis zur baulichen Trennung.

Siehe Gesetze & Verordnungen, siehe Technische Regeln ( TRBA TRBA ist ein Akronym und steht für die Technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe. Diese geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, und TRGS TRGS ist die etablierte Abkürzung für Technische Regeln für Gefahrstoffe. Die TRGS sind Richtlinien der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ), siehe Normen, siehe Merkblätter & Richtlinien.