Dekontaminierung

Unter Dekontaminierung wird das Entfernen von gefährlichen Verunreinigungen (Kontaminationen) verstanden. Hierbei kann es sich um chemische, biologische oder auch radioaktive Substanzen handeln.

In Bezug auf die Schimmelpilzsanierung Das Ziel einer Schimmelpilzsanierung ist die Herstellung eines „hygienischen Normalzustandes“. Vor der eigentlichen Sanierung sind die Ursachen für einen Schimmelpilzbefall wird unter Dekontamination in der Regel die Entfernung von mikrobiellem Befall Unter Befall wird die Besiedlung durch Schadorganismen (Mikroorganismen, Insekten oder Holzschädlinge) und die nachfolgende Einwirkung der Organismen auf das Holz, und/ oder mikrobiellen Stäuben verstanden. In seltenen Fällen – bei der „ Sanierung Der Begriff Sanierung im Kontext der Schimmelpilzsanierung beschreibt die Beseitigung von Gefahren, Gefährdungen oder Belästigungen durch mikrobiellen Befall bis hin der Sanierung“ – kann es sich auch um chemische Substanzen handeln. Dieses Problem kann z. B. auftreten, wenn alte Schimmelpilzbekämpfungsmittel entfernt werden müssen, die toxisch wirken und eine Gesundheitsgefährdung der Bewohner verursachen.

Ist eine Materialentfernung nicht möglich, müssen andere Maßnahmen der Dekontaminierung (Entfernen des mikrobiellen Befalls auf der Oberfläche) durchgeführt werden. Die hierfür bekannten Verfahren sind das Einkapseln oder Abdecken, Absaugen oder Abflammen bzw. das Abbrennen.

Die Dekontaminierung darf sich nicht nur auf die Untergründe (Bauteile) beschränken, sondern muss auch Einrichtungsgegenstände, Inventar sowie sonstige Ausstattung in Wohnungen berücksichtigen. Hierzu gehören die Innenflächen, Schnittkanten und Oberflächen von freistehenden Möbeln und Einbauschränken, Stoffe und Stoffbezüge, Gardinen und Vorhänge, Polstermöbel, Betten und Matratzen, Teppiche und Fußbodenbeläge, Heizkörper und Elektrogeräte, Holzbalken und Fensterrahmen, Rollladenkästen und eingebaute Bandaufwickler, Kleidung, Leder und Schuhe, Spielsachen, Blumentöpfe, Bücher, Akten und Dokumente sowie Kartons, Bilder (und deren Rückseite!), Lüftungsgitter und Dunstabzugshauben, Spülkästen, Armaturen, Abflussrohre und Syphons sowie Kanalisation und Geruchsverschlüsse.