DIN 1946-6

Raumlufttechnik Teil 6: Lüftung Lüftung in einem Gebäude ist unentbehrlich. Sie ist eine Grundanforderung an die Nutzbarkeit von Räumen und Gebäuden, die bei der von Wohnungen – Allgemeine Anforderungen, Anforderungen an die Auslegung, Ausführung, Inbetriebnahme und Übergabe sowie Instandhaltung. Diese Norm gilt für die freie und für Ventilator gestützte Lüftung von Wohnungen und gleichartig genutzten Nutzungseinheiten, die nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen, einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen sowie ähnlichen Einrichtungen in der Heizperiode Eine gesetzliche Regelung zur Heizperiode gibt es in Deutschland nicht. Infolgedessen ist auch nicht geregelt, wann die Heizsaison startet bzw. sowie ganzjährig in Kellerräumen in Wohngebäuden.

Die moderne energieeffiziente Gebäudehülle muss luftdicht ausgebildet sein. Dies bedeutet, dass bei „üblichem“ Lüftungsverhalten kein ausreichender Luftaustausch mehr stattfindet. Infolgedessen kann es zu Schäden durch Feuchtigkeit, Schimmelpilzbefall und Anreicherung von Schadstoffen kommen. Um einen notwendigen Mindestluftwechsel Als Mindestluftwechsel in Gebäuden wird das Mindestmaß des Luftaustauschs zur Sicherstellung der hygienischen Mindestanforderungen der Nutzer an die Raumluftqualität, z. sicherzustellen, wurde die Lüftungsnorm DIN 1946-6 geschaffen. Diese regelt u. a. ein entsprechendes Lüftungskonzept (u. a. Überprüfung des Luftvolumenstroms in Bezug auf den Feuchteschutz).

Auch die DIN 1946-6:2019-12 „Raumlufttechnik“ enthält im Teil 6: „Lüftung von Wohnungen“ wie bisher vier Lüftungsstufen:

  •   Lüftung zum Feuchteschutz Notwendige Lüftung (Mindestlüftung) zur Sicherstellung des Bauten-/Feuchteschutzes unter üblichen Nutzungsbedingungen bei teilweise reduzierter Freisetzung von Wohnfeuchte mit ständiger vom Nutzer : notwendige Lüftung zur Sicherstellung des Bautenschutzes (Feuchte) bei zeitweiliger Abwesenheit der Nutzer und ohne dass Wäsche in den Innenräumen getrocknet wird; entscheidend für die Notwendigkeit von lüftungstechnischen Maßnahmen = Auslegung für die Querlüftung Auch als Windlüftung bezeichnete Form der freien Lüftung infolge des Differenzdrucks als maßgebliche Antriebskraft, der durch Winddruck auf die Gebäudeaußenflächen
  • Reduzierte Lüftung Die Reduzierte Lüftung ist die Mindestlüftung oder notwendige Lüftung zur Sicherstellung der hygienischen Mindestanforderungen sowie des Bautenschutzes (Feuchteschutzes) unter üblichen : notwendige Lüftung zur Sicherstellung der gesundheitlichen Mindestanforderungen sowie des Bautenschutzes (Feuchte) bei reduzierter Abwesenheit der Nutzer oder geringerer Raumluftqualität = Auslegung für Systeme der freien Lüftung
  • Nennlüftung Früher als Grundlüftung bezeichnete notwendige Lüftung zur Sicherstellung der hygienischen Anforderungen sowie des Feuchteschutzes bei Anwesenheit der Nutzer. Die Nennlüftung : notwendige Lüftung zur Sicherstellung der gesundheitlichen Anforderungen sowie des Bautenschutzes bei Anwesenheit aller Nutzer. Diese Lüftungsstufe stellt den Normalbetrieb der Innenräume dar = Auslegung für Systeme der Ventilator gestützten Lüftung
  • Intensivlüftung Die Intensivlüftung ist ein Begriff aus der DIN 1946-6:2006-12 und beschreibt die zeitweilig notwendige Lüftung mit erhöhtem Luftvolumenstrom zum Abbau : zeitweiliges Lüften mit erhöhtem Luftvolumenstrom ( Stoßlüftung Kurzzeitiges starkes Lüften durch Querlüftung über offene Fenster und Türen. Siehe Intensivlüftung. ) zum Abbau von Lastspitzen = Auslegung für Systeme der Ventilator gestützten Lüftung im Maximalbetrieb