Emissionsklasse
Holzwerkstoffe müssen sicherstellen, dass durch sie der Formaldehydgehalt im Raum nicht über den maßgeblichen Grenzwert Als Grenzwert gilt ein Schwellenwert mit gesetzlich bindender Wirkung. Die Ableitung von Grenzwerten ist nur für Stoffe und Umweltnoxen mit von 0,1 Ppm Die Hilfseinheit parts per million (ppm, zu deutsch „Teile von einer Million“) steht für die Zahl 10-6 und wird in der Chemikalienverbotsverordnung ansteigt. Dazu werden diese nach der Norm EN 13986 in verschiedene Emissionsklassen eingeteilt. In Deutschland dürfen nur Holzwerkstoffe der Emissionsklasse E 1 verbaut werden. Die Hersteller müssen den Formaldehydwert regelmäßig kontrollieren und ihre Plattenwerkstoffe mit der entsprechenden Emissionsklasse auszeichnen. Für Spanplatten darf der Perforatorwert max. 8,0 mg/100 g atro bei 6,5 % Holzfeuchte betragen. Bei Furnierplatten wird der Formaldehydgehalt im Gasanalyseverfahren gemessen. Dieser Wert darf 3,5 g HCOH/hm² nicht übersteigen.