Energiebilanzverfahren
Mit Hilfe des Energiebilanzverfahrens können die in ein Gebäude, bezogen auf eine bestimmte Zeiteinheit (Monat, Heizperiode Eine gesetzliche Regelung zur Heizperiode gibt es in Deutschland nicht. Infolgedessen ist auch nicht geregelt, wann die Heizsaison startet bzw. , Jahr), über die Gebäudehülle einströmenden und im Inneren freiwerdenden nutzbaren Energieströme (Gewinne) den über die Gebäudehülle ausströmenden Energieströmen (Verluste) gegenüber gestellt werden. Die Differenz zwischen beiden Energieströmen ist der Bedarf an Heizenergie (Heizperiode) bzw. Kühlenergie (Sommer), wenn eine bestimmte Raumtemperatur weder unter- noch überschritten werden soll.