Feinstaub

Als Feinstaub, Schwebstaub Siehe Staub. oder englisch „Particulate Matter” bezeichnet man Teilchen in der Luft, die nicht sofort zu Boden sinken, sondern eine gewisse Zeit in der Atmosphäre verweilen. Die winzigen Partikel Feste oder flüssige Teilchen in schwebefähiger Verteilung in Flüssigkeiten oder Gasen. sind mit bloßem Auge nicht wahrzunehmen. Je nach Korngröße der Staubteilchen wird der Feinstaub in Fraktionen unterteilt: Feinstaub hat eine Partikelgröße von maximal 10 Mikrometern im aerodynamischen Durchmesser (das sind 10 Millionstel Meter) und somit etwa ein Zehntel des Durchmessers eines menschlichen Haares. Besonders gefährlich für die Lunge sind dabei Feinstäube mit einer Partikelgröße unter 2,5 Mikrometer. Diese werden als „Feinfraktion” bezeichnet. Die kleinsten von ihnen, mit einem aerodynamischen Durchmesser von weniger als 0,1 Mikrometer (das sind 100 Milliardstel Meter), sind die ultrafeinen Partikel ( Nanopartikel Partikel, die in jeder Dimension kleiner als 100 nm sind. Sie können sowohl aus einem einzigen Element bestehen (z. B. ). Seit 2020 beträgt der zulässige Grenzwert Als Grenzwert gilt ein Schwellenwert mit gesetzlich bindender Wirkung. Die Ableitung von Grenzwerten ist nur für Stoffe und Umweltnoxen mit maximal 20 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Vor allem an Hauptverkehrsachsen werden diese Werte häufig überschritten. Daher haben viele Städte bereits Maßnahmen zur Verringerung der Konzentration eingeleitet.