Freie Lüftung
Als freie Lüftung Lüftung in einem Gebäude ist unentbehrlich. Sie ist eine Grundanforderung an die Nutzbarkeit von Räumen und Gebäuden, die bei der wird die ohne Hilfe von mechanischem Antrieb (Ventilatoren) verursachte Luftzufuhr und -abfuhr in und aus einem zu versorgenden Raum über Fensterlüftung oder über Undichtheiten in der Gebäudehülle und Luftdurchlässe bezeichnet. Mit Systemen der freien Lüftung, deren Wirksamkeit im Wesentlichen durch Wind, thermischen Auftrieb und in hohem Maße durch das Nutzerverhalten bestimmt wird, können hygienische Anforderungen und Anforderungen an den Feuchte- und Bautenschutz erfüllt werden. Es kann zwischen den Formen Querlüftung Auch als Windlüftung bezeichnete Form der freien Lüftung infolge des Differenzdrucks als maßgebliche Antriebskraft, der durch Winddruck auf die Gebäudeaußenflächen (Windlüftung) und Schachtlüftung Die Schachtlüftung (auch als Auftriebslüftung bezeichnet) ist eine Form der freien Lüftung über vertikale oder mit einem Winkel von 45° (thermische Auftriebslüftung), Außenluftdurchlass Lüftungskomponente, die das geplante Durchströmen von Luft durch die Gebäudehülle ermöglicht, schließt sowohl das Fenster als temporär wirkender Außenluftdurchlass als (ALD) und Lüftungsschacht Senkrecht angeordnete Luftleitung, die bei der Ventilator gestützten Lüftung auch aus Hauptschacht und den geschossweise angeschlossenen Nebenschächten (Sammel- oder Verbundschacht) unterschieden werden. Freie Lüftungssysteme können die Mindestlüftung Der Begriff der Mindestlüftung ist aus der DIN 1946-6:2006-12 und beschreibt die nutzerunabhängige Lüftung, die unter üblichen Nutzungsbedingungen (Feuchte- und ( Lüftung zum Feuchteschutz Notwendige Lüftung (Mindestlüftung) zur Sicherstellung des Bauten-/Feuchteschutzes unter üblichen Nutzungsbedingungen bei teilweise reduzierter Freisetzung von Wohnfeuchte mit ständiger vom Nutzer und Reduzierte Lüftung Die Reduzierte Lüftung ist die Mindestlüftung oder notwendige Lüftung zur Sicherstellung der hygienischen Mindestanforderungen sowie des Bautenschutzes (Feuchteschutzes) unter üblichen ) im Mittel über die Heizperiode Eine gesetzliche Regelung zur Heizperiode gibt es in Deutschland nicht. Infolgedessen ist auch nicht geregelt, wann die Heizsaison startet bzw. und anteilig die Nennlüftung Früher als Grundlüftung bezeichnete notwendige Lüftung zur Sicherstellung der hygienischen Anforderungen sowie des Feuchteschutzes bei Anwesenheit der Nutzer. Die Nennlüftung nutzerunabhängig bei geschlossenen Fenstern sicherstellen. Das bedeutet aber, dass bei Querlüftung unverschließbare geregelte ALD und Überström-Luftdurchlässe (Durchlässe für die Luftübertragung von einem Raum in einen anderen) vorhanden und bei Schachtlüftung die Ablufträume (Bad, WC, Küche) über unverschließbare Lüftungsgitter an Lüftungsschächte angeschlossen sein müssen. Bei aktiver Mitwirkung der Nutzer in Form von Fensterlüftung kann die Nennlüftung ergänzt und die Intensivlüftung Die Intensivlüftung ist ein Begriff aus der DIN 1946-6:2006-12 und beschreibt die zeitweilig notwendige Lüftung mit erhöhtem Luftvolumenstrom zum Abbau sichergestellt werden. In allen Fällen der freien Lüftung ist jedoch ein Risiko für das Entstehen von Feuchteschäden vorhanden, weil bei zu geringen Antriebskräften (Wind, Auftrieb) ergänzende manuelle Fensterlüftung durch die Nutzer erforderlich wird.