Grenzwert
Als Grenzwert gilt ein Schwellenwert mit gesetzlich bindender Wirkung. Die Ableitung von Grenzwerten ist nur für Stoffe und Umweltnoxen mit nachgewiesener Wirkungsschwelle möglich. Für privat genutzte Innenräume gibt es jedoch kaum Grenzwerte und wenn, dann sind diese aus Sicht der Allergologen, Baubiologen und Umweltmediziner zu hoch. Die Weltgesundheitsorganisation ( WHO Abk. für World Health Organization, die Weltgesundheitsorganisation – 1946 in New York gegründet und seit 1948 als größte Organisation der ) hat sich zum Thema Grenzwert klar positioniert. Nach ihrer Einschätzung hat es bisher keine Normungsbehörde geschafft, Grenzwerte zu definieren mit dem Ziel, vor langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen wie einem möglichen Krebsrisiko zu schützen. Grenzwerte dürfen nicht mit Richtwerten oder Orientierungswerten verwechselt werden.