Heizperiode

Eine gesetzliche Regelung zur Heizperiode gibt es in Deutschland nicht. Infolgedessen ist auch nicht geregelt, wann die Heizsaison startet bzw. endet. Dennoch hat sich in den letzten Jahrzehnten ein bestimmter Zeitraum etabliert, der auch von der Rechtsprechung in der Regel übernommen wird. Dieser beginnt am 01. Oktober und endet am 30. April und wird aufgrund fehlender gesetzlicher Regelungen in vielen Mietverträgen vereinbart. Durch witterungsbedingte Unterschiede je nach Region in Deutschland oder jahreszeitliche Verschiebungen kann von diesem Zeitraum, der als Richtwert Ein Richtwert ist ein Vorsorgewert nach dem Minimierungsgebot. Er basiert auf dem aktuellen Erfahrungs- und Wissensstand und greift in der gilt, abgewichen werden. So kann unter Umständen die Heizperiode auch schon Mitte September beginnen und bis Mitte oder sogar Ende Mai dauern. Die Heizperiode richtet sich letztlich aber nicht nach einem exakten Datum. Ab wann geheizt werden muss, hängt in erster Linie von der Temperatur Die Temperatur (lat. temperare = ins richtige Mischungsverhältnis bringen) ist ein messbares Maß für den Wärmeinhalt eines Stoffes. Die Temperatur ab.

In der Heizungs- und Klimatechnik beschreibt die Heiz- bzw. Kühlperiode nach DIN 13790 den Zeitraum, während ein signifikanter Heizwärme- bzw. Kühlbedarf besteht. Hierbei wird Bezug genommen auf den Grenzwert Als Grenzwert gilt ein Schwellenwert mit gesetzlich bindender Wirkung. Die Ableitung von Grenzwerten ist nur für Stoffe und Umweltnoxen mit der mittleren Außentemperatur, die in Deutschland mit 15 °C (in Österreich, der Schweiz und Liechtenstein mit 12 °C) angesetzt wird. Als Richtwert für die Innenraumtemperatur gilt im Allgemeinen 20 °C. Während der Heizperiode muss ein Vermieter sicherstellen, dass der Mieter die Räume der Mietwohnung auf 20 bis 22 °C bzw. nachts auf 18 °C beheizen kann. Hierbei muss beachtet werden, dass diese Richtwerte vom Idealzustand (der Wohnung) und einem normalen Wohn- und Nutzungsverhalten (des Mieters) ausgehen. Temperatur wird als sehr individuell empfunden und ist von einer Reihe von Einflussfaktoren abhängig (z. B. das eigene Lüftungsverhalten oder der Zustand der Wärmedämmung Wärmedämmung ist der Oberbegriff für bautechnische Maßnahmen an Gebäuden und die effizienteste Maßnahme zur Einsparung von Heiz- und Kühlenergie sowie eines Gebäudes usw.). Diese Raumtemperatur sollte nicht unterschritten werden. Im Zeitraum der üblichen Heizperiode haben Mieter Anspruch auf diese Temperaturen in ihrer Wohnung. Wie bereits erwähnt, gibt es zu diesen Richtwerten keine gesetzlichen Vorschriften, sondern lediglich verschiedene Gerichtsurteile. Sollte sich der Vermieter nicht an die Heizperiode halten bzw. seiner Pflicht nicht nachkommen, für eine funktionierende Heizung zu sorgen, hat der Mieter u. a. die Möglichkeit einer Mietminderung Gemäß § 535 BGB ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache in einem ordnungsgemäßen und fehlerfreien Zustand zu halten. Bei Abweichung . Gesetzliche Grundlage hierfür ist der § 536 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).