Inverkehrbringen

Das Inverkehrbringen ist ein in rechtlichen Zusammenhängen häufig benutzter Begriff, der je nach Rechtsgebiet unterschiedlich definiert ist. Der Hintergrund ist immer, dass ein „Inverkehrbringer“ als Verantwortlicher feststellbar sein muss, der haftbar gemacht werden kann, wenn an einem Produkt etwas nicht den dafür gültigen Vorschriften entspricht. Hierzu gehört z. B., wenn von dem Produkt Gefahren ausgehen oder ausgehen können, auf die nicht oder nicht vorschriftsmäßig hingewiesen wurde (Gefahrstoffkennzeichnung, Sicherheitsdatenblatt etc.) oder wenn das Produkt nicht die dafür vorgeschriebenen Prozeduren (Zertifikate, Genehmigungen, Prüfungen, Abnahmen, Zulassungen) absolviert hat.