Lüftung zum Feuchteschutz
Notwendige Lüftung Lüftung in einem Gebäude ist unentbehrlich. Sie ist eine Grundanforderung an die Nutzbarkeit von Räumen und Gebäuden, die bei der ( Mindestlüftung Der Begriff der Mindestlüftung ist aus der DIN 1946-6:2006-12 und beschreibt die nutzerunabhängige Lüftung, die unter üblichen Nutzungsbedingungen (Feuchte- und ) zur Sicherstellung des Bauten-/Feuchteschutzes unter üblichen Nutzungsbedingungen bei teilweise reduzierter Freisetzung von Wohnfeuchte mit ständiger vom Nutzer unabhängiger Betriebsweise. Übliche Nutzungsbedingungen bei teilweise reduzierter Freisetzung von Wohnfeuchte können zum Beispiel eine zeitweilige Abwesenheit der Nutzer und Wäschetrocknen außerhalb der Nutzungseinheit sein. Der notwendige Luftwechsel zur Vermeidung von Feuchteschäden liegt im Bereich von ca. 0,1 bis 0,3/h.