Luftdichtheit

Luftdichtheit ist eine Zustandsbeschreibung der Hüllkonstruktion eines Gebäudes im Hinblick auf ihre ungeplante Luftdurchlässigkeit. Sie ist ein Synonym für möglichst geringe Durchlässigkeit. Die Luftdichtheit ist Grundvoraussetzung jeder wärmegedämmten Gebäudehülle. Nur mit einer luftdichten und winddichten Konstruktion kann verhindert werden, dass warme und feuchte Luft in die Konstruktion gelangt und dort in einer kälteren Zone kondensiert. Nach der Energieeinsparungs-Verordnung (EnEV) und nach der DIN 4108 sind Gebäude so auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig abgedichtet ist. Nach der EnEV muss die Fugendurchlässigkeit Die Fugendurchlässigkeit ist neben der Schlagregendichtheit ein wichtiges Kriterium für die Beurteilung der Qualität von Fenstern. Sie kennzeichnet durch Angabe außen liegender Fenster, Fenstertüren und Dachfenster in Abhängigkeit von der Anzahl der Vollgeschosse eine bestimmte Klasse der Fugendurchlässigkeit nach DIN EN 12207-1 erreichen. Es ist auch ein Nachweis der Dichtheit des gesamten Gebäudes möglich. Die luftdichte Ausführung der Außenhülle kann mit Hilfe des Blower-Door-Verfahrens überprüft werden.