MAK-Wert

Der MAK-Wert (Abkürzung für Maximale Arbeitsplatz-Konzentration) definiert den Grenzwert Als Grenzwert gilt ein Schwellenwert mit gesetzlich bindender Wirkung. Die Ableitung von Grenzwerten ist nur für Stoffe und Umweltnoxen mit einer höchstzulässigen Konzentration gas-, dampf- oder staubförmiger Substanzen, die am Arbeitsplatz (achtstündige Arbeit) noch als erträglich (nicht gesundheitsschädlich) angesehen werden kann. Dies bedeutet, dass nach dem jeweils gegenwärtigen Kenntnisstand auch bei wiederholter und langfristiger Exposition (von lat. exponere, expositum = herausstellen, aussetzen) Grad der Gefährdung für einen Organismus, der sich aus der Häufigkeit und Intensität die Gesundheit Umgangssprachlich ist es üblich, Gesundheit mit dem Gegenteil oder der Abwesenheit von Krankheit zu beschreiben. Auch wenn die individuelle Gesundheit eines dort Beschäftigten nicht beeinträchtigt. In der Regel ist der MAK-Wert für einen bestimmten Stoff, z. B. ein Lösemittel Zur Reinigung, Hydrophobierung, Festigung und Beschichtung von Baustoffen werden neben Wasser auch zahlreiche organische Lösemittel eingesetzt. Ein Lösemittel sollte vor , ein Durchschnittswert über einen Zeitraum von täglich 8 Stunden bzw. eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden. Die Angabe erfolgt in Ppm Die Hilfseinheit parts per million (ppm, zu deutsch „Teile von einer Million“) steht für die Zahl 10-6 und wird in /m³ oder in mg/m³. Die MAK-Werte-Liste enthält mehr als 400 Stoffe und erscheint, regelmäßig überprüft und ggf. korrigiert, jährlich neu. Sie ist gesetzlich verbindlich und verpflichtet als Gefahrstoffverordnung die Arbeitgeber, für die Einhaltung der betreffenden MAK-Werte an den Arbeitsplätzen der Arbeitnehmer zu sorgen. Je niedriger der Grenzwert eines Stoffes ist, umso gesundheitsschädlicher ist er. Dabei gelten die MAK-Werte für Personen die gesund und im erwerbsfähigen Alter sind. Die MAK-Werte werden jährlich durch die Senatskommission zur Prüfung Gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft im Regelfall nach unten angepasst und veröffentlicht. Beschließendes Organ ist der AGS Ausschuss für Gefahrstoffe gemäß §52 GefStoffV beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA). (Ausschuss für Gefahrstoffe), die rechtlich bindende Bekanntgabe der Grenzwerte (früher: MAK, jetzt: AGW Der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) ist der Grenzwert für die zeitlich gewichtete durchschnittliche Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz in ) erfolgt in der TRGS TRGS ist die etablierte Abkürzung für Technische Regeln für Gefahrstoffe. Die TRGS sind Richtlinien der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“.