Nennlüftung
Früher als Grundlüftung Der Begriff der Grundlüftung ist aus der DIN 1946-6:2006-12 und beschreibt die notwendige Lüftung zur Sicherstellung des Bautenschutzes sowie der bezeichnete notwendige Lüftung Lüftung in einem Gebäude ist unentbehrlich. Sie ist eine Grundanforderung an die Nutzbarkeit von Räumen und Gebäuden, die bei der zur Sicherstellung der hygienischen Anforderungen sowie des Feuchteschutzes bei Anwesenheit der Nutzer. Die Nennlüftung wird vorwiegend während der Anwesenheit der Nutzer betrieben (Normalbetrieb). Die Realisierung erfolgt durch weitgehend nutzerunabhängige Lüftungstechnische Maßnahmen Einrichtung zur freien Lüftung, Ventilator gestützte Lüftung oder einer Kombination von Lüftungssystemen zur Sicherstellung eines nutzerunabhängigen Luftaustausches. Die zu realisierende mit zeitweiliger Ergänzung durch Fensterlüftung. Der Luftwechsel zur Einhaltung hygienischer Anforderungen liegt im Normalbetrieb im Bereich von ca. 0,4 bis 0,7/h.