Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe
Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe ( PAK PAK ist ein Akronym für Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Diese entstehen bei der unvollständigen Verbrennung fossiler Brennstoffe wie Kohle oder oder engl. PAH) entstehen bei der unvollständigen Verbrennung fossiler Brennstoffe oder sonstiger organischer Materialien. In der Außenluft, insbesondere in Ballungsgebieten, findet man mehr als 200 dieser chemischen Verbindungen, die sich alle vom ringförmigen Grundmolekül Benzol ableiten. In Innenräumen können PAK beispielsweise aus Tabakrauch, aus undichten Abgasführungen oder auch durch den Betrieb von schlecht funktionierenden Kaminen in die Raumluft gelangen. Auch Teer und Teerprodukte enthalten PAK. Bis in die 1950-er und 1960-er Jahre wurden teerhaltige Klebermaterialien (oder Gemische aus Teer und Bitumen), bei der Verlegung von Parkett, in Einzelfällen auch von Linoleumbelägen, eingesetzt. Ende 1997 wurde man darauf aufmerksam, dass insbesondere bei schadhaft gewordenen Parkettböden teerhaltiges Klebermaterial teilweise an die Oberfläche gelangte und PAK nicht nur im Kleber, sondern auch im Staub Staub ist die Sammelbezeichnung für feste Teilchen (Partikel), die in der Luft längere Zeit verteilt bleiben (schweben) oder sich binnen der betroffenen Räume nachgewiesen werden konnten.
Innerhalb der Substanzgruppe der PAK gelten einige Verbindungen seit Jahren als krebserzeugend, beispielsweise das Benzo(a)pyren (BaP) und die Benz- und Dibenzanthracene. In Innenräumen, in denen teerhaltige Klebermaterialien eingesetzt wurden, kann ein erhöhter Gehalt an PAK im Kleber auch eine Belastung im Hausstaub Hausstaub ist nicht genau definiert, da es verschiedene Definitionen und Interpretationen sowie Einteilungen gibt. Die Größe der Staubpartikel und ihre bewirken. Für den Kleber- und Hausstaubgehalt hat eine Expertenkommission beim Umweltbundesamt Zu den Aufgaben des Umweltbundesamtes (UBA) gehören u. a. die wissenschaftliche Unterstützung und Beratung des BMU und der Bundesregierung in im Frühjahr 1998 Empfehlungswerte für BaP-Konzentrationen herausgegeben, die nicht überschritten werden sollten. Bei Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg BaP im Kleber sollten in Abhängigkeit von den unter diesen Bedingungen gemessenen Hausstaubkonzentrationen Minimierungsmaßnahmen durchgeführt werden.