Reduzierte Lüftung

Die Reduzierte Lüftung Lüftung in einem Gebäude ist unentbehrlich. Sie ist eine Grundanforderung an die Nutzbarkeit von Räumen und Gebäuden, die bei der ist die Mindestlüftung Der Begriff der Mindestlüftung ist aus der DIN 1946-6:2006-12 und beschreibt die nutzerunabhängige Lüftung, die unter üblichen Nutzungsbedingungen (Feuchte- und oder notwendige Lüftung zur Sicherstellung der hygienischen Mindestanforderungen sowie des Bautenschutzes (Feuchteschutzes) unter üblichen Nutzungsbedingungen bei teilweise reduzierter Freisetzung von Wohnfeuchte und Schadstoffen, z. B. infolge zeitweiliger Abwesenheit von Nutzern. Die überwiegend ständige Betriebsweise wird durch Lüftungstechnische Maßnahmen Einrichtung zur freien Lüftung, Ventilator gestützte Lüftung oder einer Kombination von Lüftungssystemen zur Sicherstellung eines nutzerunabhängigen Luftaustausches. Die zu realisierende so realisiert, dass sie weitestgehend nutzerunabhängig sichergestellt ist. Der Luftwechsel zur Einhaltung hygienischer Erfordernisse liegt bei dieser Betriebsstufe im Bereich von ca. 0,3 bis 0,5/h.