Schadorganismen (Biozid-Richtlinie)
Nach der Biozid-Richtlinie Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten. werden alle Organismen als Schadorganismen bezeichnet, die für den Menschen, seine Tätigkeiten oder für Produkte, die er herstellt oder verwendet, oder für Tiere bzw. für die Umwelt unerwünscht oder schädlich sind (Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 98/8/EG). Im Holzschutz Alle Maßnahmen zur Verlängerung der Haltbarkeit von Holzgegenständen und Holzbauteilen werden unter dem Begriff Holzschutz zusammengefasst, insbesondere Maßnahmen gegen eine sind dies holzzerstörende Käfer bzw. deren Larven sowie holzzerstörende und holzverfärbende Pilze Pilze sind chlorophyllfreie Organismen mit heterotropher Ernährungsweise (Ernährung durch Aufnahme organischer Nahrung), die sich durch Sporen verbreiten und vermehren. Alle .