Schlagregenschutz

Aus der gleichzeitigen Einwirkung von Regen und Wind leitet sich die Schlagregenbeanspruchung von Fassaden ab. Das auf die Fassade auftreffende Regenwasser kann über den Mechanismus der kapillaren Saugwirkung der äußeren Baustoffschicht einer Außenwand, z. B. einer Putzschicht, oder infolge des Wind-Staudrucks z. B. über Risse, Fugen oder mangelhaft ausgeführte Abdichtungen in die Konstruktion eindringen. Um eine länger andauernde Durchfeuchtung Der Begriff der Durchfeuchtung wird in Bezug auf Neu- und Altbauten sowie im Rahmen der Bauwerkserhaltung sehr vielfältig benutzt. Im der Konstruktion und daraus folgende Schäden zu vermeiden, muss in der regenfreien Zeit das aufgenommene Wasser durch Verdunstung so rasch wie möglich an die Außenluft abgegeben werden können.

Der Schlagregenschutz einer Außenwand zur Begrenzung der Wasseraufnahme und zur Sicherstellung der Wasserabgabe durch Verdunstung kann durch konstruktive Maßnahmen, z. B. hinterlüftete Bekleidungen oder Sicht- bzw. Verblendmauerwerk, oder durch Putze mit und ohne Beschichtungen sichergestellt werden. Die nach DIN 4108 Teil 3 zu treffenden Maßnahmen hängen von der Intensität der Schlagregenbeanspruchung ab, die durch den Wind und die Niederschlagsmenge einerseits sowie die örtliche Lage und die Art des Gebäudes andererseits bestimmt wird. Um eine Zuordnung des erforderlichen Schlagregenschutzes zum Standort, z. B. Küste, Gebirgslagen, und zur Art eines Gebäudes, z. B. Hochhäuser oder Gebäude in exponierter Lage, zu ermöglichen, ist das Gebiet der Bundesrepublik in drei Beanspruchungsgruppen eingeteilt, denen bestimmte Wandbauarten, die die Forderungen des Schlagregenschutzes erfüllen, zugeordnet sind. Bei Putzfassaden wird der Schlagregenschutz des Außenputzes bzw. der Putzbeschichtung durch den Wasseraufnahmekoeffizienten w und die wasserdampfdiffusionsäquivalente Luftschichtdicke sd bestimmt.