Schutzmaßnahmen

Schutzmaßnahmen vor und während der Schimmelpilzsanierung Das Ziel einer Schimmelpilzsanierung ist die Herstellung eines „hygienischen Normalzustandes“. Vor der eigentlichen Sanierung sind die Ursachen für einen Schimmelpilzbefall werden in zwei Kategorien unterteilt: Schutzmaßnahmen in den Räumen (Sanierungsbereich) sowie die Persönliche Schutzausrüstung Zu der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) im Rahmen der Schimmelpilzsanierung gehören, je nach Gefährdungspotenzial und Einstufung, der Atemschutz, Schutzanzug, geeignete Handschuhe der ausführenden Handwerker. Erstgenannte Maßnahmen müssen durchgeführt werden, um eine Aufwirbelung und Verbreitung des mikrobiellen Befalls in andere Bereiche zu vermeiden. Sie richten sich nach den so genannten Belastungsstufen. So ist beim Vorliegen der Belastungsstufe 1 (keine Gefährdung Die Gefährdung entsteht durch ein räumliches und/oder zeitliches Zusammentreffen eines verletzungs- bzw. krankheitsbewirkenden Faktors einer Gefahrenquelle und beschreibt einen Zustand ) kein spezieller Atemschutz Eine besondere Bedeutung bei der Schimmelpilzsanierung besitzt der Atemschutz bzw. das Tragen spezieller Atemschutzmasken, um die Aufnahme von mikrobiell belasteten erforderlich und allgemeine Hygienemaßnahmen nach TRGS TRGS ist die etablierte Abkürzung für Technische Regeln für Gefahrstoffe. Die TRGS sind Richtlinien der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 500 sind ausreichend. Hierzu gehören technische und bauliche Maßnahmen wie z. B. die Schaffung von leicht zu reinigenden Oberflächen oder Maßnahmen zur Vermeidung oder Reduktion Die Reduktion (Zurückführung) ist der entgegengesetzte Vorgang zur Oxidation. Die Reduktion beschreibt die Elektronenaufnahme von Elementen, Ionen oder Verbindungen, sodass von Aerosolen, Stäuben und Nebel. Außerdem muss der Arbeitsplatz von den Umkleidemöglichkeiten getrennt werden. Darüber hinaus sind organisatorische Maßnahmen zur Sicherung der Hygiene Das Wort Hygiene stammt aus dem Griechischen und bedeutet so viel wie „eine der Gesundheit zuträgliche Kunst“. Es ist von am Arbeitsplatz sowie in den Pausen- und Umkleideräumen zu treffen.

Für die Belastungsstufe 2 (Gefährdung der Atemwege durch hohe mikrobielle Staub Staub ist die Sammelbezeichnung für feste Teilchen (Partikel), die in der Luft längere Zeit verteilt bleiben (schweben) oder sich binnen - und Sporenkonzentration) gelten verschärfte Anforderungen an den Arbeits- und Gesundheitsschutz Siehe Schutzmaßnahmen. . Zunächst sind die gleichen Anforderungen wie bei der Belastungsstufe 1 zu beachten, wobei zusätzlich noch das Tragen einer Atemschutzmaske (P2) und der persönlichen Schutzausrüstung ( PSA Siehe persönliche Schutzausrüstung. ) gefordert wird. Außerdem muss ein so genannter Schwarz-/Weißbereich eingerichtet werden. Das bedeutet, dass der mikrobiell kontaminierte Bereich („ Schwarzbereich Als so genannter Schwarzbereich wird der Arbeitsbereich bezeichnet, in dem erhöhte Schadstoffexpositionen vorhanden oder zu erwarten sind und in dem “) von dem nicht mikrobiell belasteten Bereich der Wohnung oder des Gebäudes („Weißbereich“) getrennt bzw. abgeschottet werden muss. Bei kleineren Räumen kann dies unter Umständen durch die Einrichtung von Schleusen erreicht werden. Sind die Sanierungsbereiche zu groß (z. B. bei großen Räumen oder offenen Durchgängen zu anderen Räumen ohne Tür sowie Treppenaufgänge innerhalb der Wohnung und dgl.), empfiehlt sich die Abschottung Unter Abschottung werden alle Maßnahmen zusammen gefasst, damit sich die mikrobielle Belastung nicht in der Raumluft verteilt. Hierzu gehören das des Sanierungsbereiches. In Abhängigkeit von der Höhe der erwarteten mikrobiellen Staubbelastung Sammelbezeichnung für feinste feste Teilchen (Partikel), die in Gasen z. B. in der Luft, aufgewirbelt schweben können (Mehrzahl Stäube bei kann es ggf. notwendig sein, den Zutritt über aufwändige Schleusen wie z. B. Einwegschleusen oder auch Dreikammerschleusen sicher zu stellen und damit eine Verbreitung der mikrobiellen Belastung zu unterbinden. Wichtig hierbei ist, dass die Schleusen nicht nur bei Zu- oder Austritt der Beschäftigten richtig verschlossen werden müssen, sondern auch während des Abtransports und der Entsorgung des mikrobiell belasteten Materials (Bauschutt). Die Maßnahme der Einrichtung von Schleusen ist absolut wirkungslos, wenn aus Gründen der Bequemlichkeit während dieser Zeit die Schleusen zur Seite geschlagen werden. Alternativ wäre es besser, den Abtransport und die Entsorgung des mikrobiell belasteten Materials (Bauschutt) über die Fenster der betroffenen Räume durchzuführen – wenn es möglich ist. Eine zusätzliche Maßnahme zur Vermeidung einer Ausbreitung der mikrobiellen Belastung besteht darin, den abgeschotteten Sanierungsbereich unter Unterdruck zu setzen.

Neben diesen baulichen/ technischen Maßnahmen gibt es auch organisatorische, wie z. B. die Trennung der Arbeits- und Schutzkleidung von der privaten Straßenkleidung der Beschäftigten. Die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung gehen über die Bestimmungen in der TRGS 500 hinaus. So muss im Sanierungsbereich eine Einweg-Schutzkleidung der Klasse III Typ 5 getragen werden. Besondere Bedeutung besitzen die Kapuzen, die im Schwarzbereich getragen werden müssen, um eine Verschleppung der mikrobiellen Stäube über die Haare zu vermeiden. Benutzte und verunreinigte Schutzkleidung (Einmalanzüge) müssen im Bereich der Schleusen (Schwarzbereich) abgelegt und in dafür vorgesehene Behälter entsorgt werden. Im Weißbereich müssen ausreichend Wasch- und Umkleidemöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Werkzeuge und andere Arbeits- und Hilfsmittel sind im Schwarzbereich zu reinigen und dort bis zum Abschluss der Schimmelpilzsanierung zu lagern, bevor sie abschließend gereinigt und desinfiziert oder entsorgt werden.

Der Atemschutz erfolgt durch das Tragen von Halbmasken mit P2-Filtern oder FFP-Masken, wobei Erstgenannten der Vorzug zu geben ist. Zusätzlich muss beim Tragen einer Halbmaske der Augenschutz durch eine geeignete Schutzbrille oder alternativ durch eine Vollmaske sichergestellt werden. Auch Handschuhe unterliegen gewissen Anforderungen, denn sie müssen auf die Art der Belastung durch Staub und/oder Flüssigkeit sowie das Arbeitsverfahren abgestimmt werden. Einmal-Handschuhe, wie sie im medizinischen Bereich oder im Haushalt üblich sind, können nicht verwendet werden und sind ungeeignet. Die Arbeitsschuhe müssen abwaschbar sein, so dass bestenfalls Gummistiefel der Kategorie S5 zu empfehlen sind.

Liegen die Voraussetzungen der Belastungsstufe 3 vor, müssen neben den Anforderungen der Belastungsstufe 2 zusätzlich so genannte Containments mit Be- und Entlüftung des Schwarzbereiches eingerichtet werden. Diese Forderung bezieht sich nicht nur auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz, sondern soll vor allem eine Verschleppung von schimmelpilzbelasteten Stäuben in andere Bereiche vermeiden. Bei der Abführung der Abluft Als Abluft wird die verbrauchte und belastete Luft (Geruchsstoffe, Feuchtigkeit, CO2 oder sonstige flüchtige organische Gase) bezeichnet, die aus den muss sichergestellt werden, dass eine Gefährdung Dritter ausgeschlossen werden kann. Infolgedessen muss die Abluft gefiltert werden. Containments haben darüber hinaus den Vorteil, dass sie den Sanierungsbereich klar abgrenzen. Somit ist der Bereich definiert, der nach der Sanierung Der Begriff Sanierung im Kontext der Schimmelpilzsanierung beschreibt die Beseitigung von Gefahren, Gefährdungen oder Belästigungen durch mikrobiellen Befall bis hin einer Feinreinigung Bei der Schimmelpilzsanierung konzentrieren sich Mieter und Vermieter, Sachverständige und Gutachter sowie ausführende Trocknungs- und Sanierungsfirmen (sowie ggf. deren Ausführungsüberwachung) zu unterziehen ist. Nach den Vorgaben der Bauberufsgenossenschaft muss der Atemschutz in der Belastungsstufe 3 die höchsten Anforderungen erfüllen. Es sind Gebläse unterstützte Atemschutzmasken der Kategorie TM2P oder TH2P zu verwenden. Bei Arbeiten in einer Abschottung mit Unterdruck können erhöhte Schimmelpilzbelastungen auftreten, so dass die Verwendung eines AIR AIR ist ein Akronym für den „Ausschuss für Innenraumrichtwerte”, der beim Umweltbundesamt angesiedelt ist und Richtwerte für die Innenraumluft festsetzt. -stream-Helms mit Filter empfohlen wird. Hierbei handelt es sich um eine spezielle Atemschutzmaske, bei der ein Gebläsemotor die schadstoffhaltige Luft durch Filtersysteme leitet und die gereinigte (gefilterte) Luft in den Atembereich des Trägers führt. Ein leichter Überdruck im Kopfteil verhindert, bei laufendem Gebläse, das Eindringen von kontaminierter Umgebungsluft.