Sekundärbefall
Der an kleineren Flächen auftretende Sekundärbefall mit Schimmelpilzen kann in den meisten Fällen von den Bewohnern selbst beseitigt werden. Die Beseitigung des Befalls auf kleineren Flächen wird auch in dem „Schimmelpilzsanierungs-Leitfaden“ des Umweltbundesamtes befürwortet. Trotzdem oder gerade deshalb muss aber mit Nachdruck darauf hingewiesen werden, dass die Beseitigung von kleineren Flächen mit Schimmelpilzbefall nicht ungefährlich ist und einige Verhaltensregeln unbedingt eingehalten werden müssen, um eine Gesundheitsgefährdung der Bewohner auszuschließen.