Tauwassermenge
Die an Bauteilen anfallenden Tauwassermengen hängen von der
Oberflächentemperatur
Entgegen der allgemeinen Auffassung beschreibt die Oberflächentemperatur nicht den Temperaturbereich auf einer Baustoff- oder Bauteiloberfläche. Vielmehr ist der Grenzbereich zwischen
der Bauteile, der
Lufttemperatur
Als thermodynamische Zustandsgröße beschreibt die Lufttemperatur den Wärmezustand der Luft. Im Zusammenhang mit der Bauklimatik und Gebäudeklimatologie spielen die Außenluft-,
und der Luftfeuchte ab. Eine Wasserdampfkondensation in einem Bauteil ist solange unschädlich, wie die Standsicherheit des Bauwerkes beispielsweise durch
Korrosion
Der Begriff Korrosion bezeichnet im Allgemeinen die allmähliche Zersetzung/Zerstörung eines Stoffes, hervorgerufen durch die Einwirkung von anderen Stoffen aus seiner
nicht gefährdet ist und der
Wärmeschutz
Der Wärmeschutz kann nach DIN 4108 in drei Teilbereiche untergliedert werden:
Wärmeschutz und Energieeinsparung umfassen alle Maßnahmen zur Reduzierung der
der Bau- und Dämmstoffe nicht unzulässig verringert wird. Außerdem darf durch den Tauwasserausfall kein
Pilzbefall
Schimmelpilzbefall kann dort entstehen, wo Pilznährstoffe (Proteine bzw. Eiweiß, Zellulose) vorhanden sind und/oder Feuchtigkeit auftritt. Häufig sind davon Stellen betroffen,
an oder in den Baustoffen auftreten.
Eine im Sinne des Bautenschutzes zulässige Tauwassermenge liegt vor, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- das in der Tauperiode im Inneren eines Bauteils ausgefallene Tauwasser Tauwasser fällt an bzw. aus, wenn die Temperatur der Oberfläche eines Bauteils unter den Taupunkt der umgebenden Luft absinkt, so muss während der Verdunstungsperiode wieder an die Umgebung abgeführt werden können,
- bei Holz darf die Erhöhung des massebezogenen Feuchtegehaltes 5%, bei Holzwerkstoffen 3% nicht überschreiten,
- an der Berührungsfläche zwischen einer nicht wasseraufnahmefähigen Schicht und einer Luftschicht oder einer wasserdurchlässigen Schicht darf während der Tauperiode die flächenbezogene Tauwassermenge einen Betrag von 0,5 kg/m² nicht überschreiten,
- allgemein darf bei Wand- und Dachkonstruktionen eine Tauwassermenge von insgesamt 1,0 kg/m² nicht überschritten werden.