Technische Regeln für Gefahrstoffe
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe ( TRGS TRGS ist die etablierte Abkürzung für Technische Regeln für Gefahrstoffe. Die TRGS sind Richtlinien der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ) geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, hygienischen sowie arbeitswissenschaftlichen Anforderungen an Gefahrstoffe hinsichtlich Inverkehrbringen Das Inverkehrbringen ist ein in rechtlichen Zusammenhängen häufig benutzter Begriff, der je nach Rechtsgebiet unterschiedlich definiert ist. Der Hintergrund ist und Umgang wieder. Sie werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe ( AGS Ausschuss für Gefahrstoffe gemäß §52 GefStoffV beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA). ) aufgestellt und von ihm der Entwicklung angepasst. Die TRGS werden vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung im Bundesarbeitsblatt (BArbBl) bekannt gegeben. Zu den relevanten Regeln gehören z. B. die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe ( TRBA TRBA ist ein Akronym und steht für die Technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe. Diese geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, ), z. B. TRBA 220 (Sicherheit und Gesundheit Umgangssprachlich ist es üblich, Gesundheit mit dem Gegenteil oder der Abwesenheit von Krankheit zu beschreiben. Auch wenn die individuelle Gesundheit bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen), TRBA 405 (Anwendung von Messverfahren für luftgetragene biologische Arbeitsstoffe), TRBA 460 Bei der TRBA 460 handelt es sich um die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe, mit denen die Einstufung von Pilzen (Einstufung von Pilzen in Risikogruppen), TRBA 462 (Einstufung von Viren Viren, abgeleitet aus dem Lateinischen (virus = Schleim, Saft, Gift) werden in der Mikrobiologie genetische Elemente in Form von Nukleinsäuren in Risikogruppen), TRBA 464 (Einstufung von Parasiten Organismen, die auf oder in anderen Lebewesen leben und ihre Nährstoffe ganz oder teilweise vom Wirt beziehen, werden als Parasiten in Risikogruppen), TRBA 500 (Allgemeine Hygienemaßnahmen – Mindestanforderungen) sowie TRBA 606 (Biologische Arbeitsstoffe mit sensibilisierender Wirkung), die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), die Berufsgenossenschaftlichen Regeln (BG-Regeln), z. B. BGR Die BGR 128 (Berufsgenossenschaftliche Regel für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit „Kontaminierte Bereiche“) hat seit 01.05.2014 eine neue Nummernkennung 128 (Sicherheit und Gesundheitsschutz Siehe Schutzmaßnahmen. bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen), BGR 189 (Einsatz von Schutzkleidungen), BGR 190 (Benutzung von Atemschutzgeräten), BGR 191 (Benutzung von Fuß- und Beinschutz), BGR 192 (Benutzung von Augen- und Gesundheitsschutz), BGR 195 (Einsatz von Schutzhandschuhen) sowie BGR 197 (Benutzung von Hautschutz) und Informationen (BG-Informationen).