Wärmeschutz

Der Wärmeschutz kann nach DIN 4108 in drei Teilbereiche untergliedert werden:

  • Wärmeschutz und Energieeinsparung umfassen alle Maßnahmen zur Reduzierung der Wärmeverluste in der Heizperiode Eine gesetzliche Regelung zur Heizperiode gibt es in Deutschland nicht. Infolgedessen ist auch nicht geregelt, wann die Heizsaison startet bzw. durch wärmeübertragende Bauteile.
  • Durch den Mindestwärmeschutz Der Mindestwärmeschutz ist ein Begriff aus der Bauphysik und dient der Verhinderung von Kondensation (Tauwasser) auf Oberflächen. Infolgedessen soll ein im Winter werden unter Voraussetzung einer ausreichenden Beheizung und Lüftung Lüftung in einem Gebäude ist unentbehrlich. Sie ist eine Grundanforderung an die Nutzbarkeit von Räumen und Gebäuden, die bei der des Gebäudes ein hygienisches Raumklima Als Raumklima wird eine Vielzahl von Faktoren bezeichnet, die in einem Aufenthaltsraum Einfluss auf die Wohnqualität und die Behaglichkeit des sowie ein dauerhafter Schutz der Baukonstruktionen gegen klimabedingte Feuchte-Einwirkungen sichergestellt.
  • Die Mindestanforderungen an den baulichen Wärmeschutz im Sommer haben sowohl die Vermeidung einer zu hohen sommerlichen Erwärmung der

Aufenthaltsräume als auch der Installation einer Klimaanlage zur Raumkühlung zum Ziel.

Die Struktur des Wärmeschutzes kann wie folgt dargestellt werden: