Sanierung

Gesundheitsgefahren

Bevor biozide Wirkstoffe oder Biozidprodukte zugelassen werden, muss eine Risikobewertung erfolgen, denn Biozide sind potenziell umweltschädigend und gesundheitsgefährdend. Im aktuellen Leitfaden „Zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung Der Begriff Sanierung im Kontext der Schimmelpilzsanierung beschreibt die Beseitigung von Gefahren, Gefährdungen oder Belästigungen durch mikrobiellen Befall bis hin von Schimmelbefall in Gebäuden“ des Umweltbundesamtes ( UBA Siehe Umweltbundesamt. ) wird darauf hingewiesen, dass Biozide zur Beseitigung oder Vorbeugung von Schimmelpilzbefall in privat genutzten Innenräumen nicht eingesetzt werden sollten. Hintergrund ist, dass von bioziden Wirkstoffen oder Biozidprodukten unterschiedliche Gesundheitsgefahren direkt ausgehen und/oder verursacht werden (können) und diese oftmals über denen liegen, die von einem mikrobiellen Befall Unter Befall wird die Besiedlung durch Schadorganismen (Mikroorganismen, Insekten oder Holzschädlinge) und die nachfolgende Einwirkung der Organismen auf das Holz, überhaupt ausgelöst werden.

Für die unterschiedlichen Maßnahmen und Tätigkeiten bei der Schimmelpilzsanierung gilt die Biostoffverordnung Die Verordnung zur Umsetzung von EG-Richtlinien über den Schutz der Beschäftigten gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (Biostoffverordnung, (BioStoffV). Diese regelt erforderliche Schutz- und Hygienemaßnahmen für die Mitarbeiter (Sanierungsfirma) sowie für andere Personen im Sanierungsbereich. Vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen ist eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Oberstes Gebot ist zunächst die Vermeidung von möglichen Gesundheitsgefährdungen und soweit dies nicht möglich ist, eine Reduzierung. Dies wird als Substitutionsgebot bezeichnet und bedeutet, dass z. B. der Einsatz von Bioziden in Innenräumen durch Alternativen zu prüfen ist. Ein typisches Beispiel ist das Entfernen eines mikrobiellen Befalls durch Absaugen der Oberflächen mit einem Industriestaubsauger der Staubklasse H Filter der Staubklasse H haben einen maximalen Durchlassgrad von 0,005% entsprechend DIN EN 60335-2-69, Anhang AA. anstelle einer Oberflächendesinfektion. Zur Reduzierung der Biostoffe in der Raumluft können Luftreinigungsgeräte mit HEPA-Filter eingesetzt werden, anstelle die Raumluft mit Desinfektionsmittel Desinfektionsmittel werden zum Abtöten von krankheitserregenden Mikroorganismen und Viren eingesetzt. Alkohole wirken bakterizid und fungizid, haben aber keinerlei Wirkungen gegen Sporen. zu Vernebeln Siehe Fogging (Erscheinung) .

Eine Gesundheitsgefährdung für die Mitarbeiter der Sanierungsfirma geht in erster Linie von mikrobiell belasteten Stäuben, Sporen Der Begriff Sporen ist aus dem Griechischen abgeleitet und bedeutet so viel wie das Säen, die Saat oder der Samen. und anderen Partikeln aus, die vor allem bei Bauteilöffnungen, dem Rückbau Entfernen von Bau- oder Einbauteilen. und/oder dem Entfernen mikrobiell besiedelter Materialien entstehen können. Durch das Einatmen können sensibilisierende oder allergische, selten reizende oder toxische Wirkungen auftreten – unabhängig davon, ob es sich um lebende Biostoffe handelt oder um nicht mehr lebensfähige und/oder Biozid Der Begriff Biozid ist aus dem griechischen Wort bios (= Leben) und dem lateinischen Wort caedere (= töten) abgeleitet und behandelte Sporen oder mikrobielle Partikel Feste oder flüssige Teilchen in schwebefähiger Verteilung in Flüssigkeiten oder Gasen. . Dies bedeutet, dass eine biozide Anwendung vor und/oder während der Sanierung keine Auswirkungen auf die Gefährdungsklassen gemäß DGUV Information „Gesundheitsgefährdungen durch Biostoffe bei der Schimmelpilzsanierung Das Ziel einer Schimmelpilzsanierung ist die Herstellung eines „hygienischen Normalzustandes“. Vor der eigentlichen Sanierung sind die Ursachen für einen Schimmelpilzbefall “ hat. Im Gegenteil – durch die Verwendung von Bioziden erhöht sich die Gesundheitsgefährdung und muss in der Bewertung berücksichtigt werden. Schließlich handelt es sich bei bioziden Wirkstoffen um Gefahrstoffe. Der sichere Umgang mit diesen Stoffen wird in der Gefahrstoffverordnung geregelt. Für die Einstufung und Kennzeichnung dieser Gefahrstoffe nach der CLP-Verordnung ist nicht nur der biozide Wirkstoff relevant, sondern auch der spezifische Grenzwert Als Grenzwert gilt ein Schwellenwert mit gesetzlich bindender Wirkung. Die Ableitung von Grenzwerten ist nur für Stoffe und Umweltnoxen mit der Wirkstoffkonzentration.

Das Einatmen, Verschlucken oder die Aufnahme über die Haut nachfolgender Biozide bzw. biozider Wirkstoffe kann zu schweren Gesundheitsschäden führen.

  • Ethanol Ethanol zählt zu den bekanntesten Alkoholen. Es entsteht durch Gärungsprozesse und ist in großen Mengen in alkoholischen Getränken enthalten. Inhalativ, kann die Haut, Atemwege und den Magen-Darm-Trakt reizen. Je nach Menge und Konzentration können vorübergehend Schwindelgefühl, Kopfschmerzen, Übelkeit bis hin zur Bewusstlosigkeit auftreten. Ethanol kann außerdem Erbrechen, Herz-Rhythmusstörungen, Leber- und Nervenschäden sowie Augenreizungen verursachen.
  • Isopropanol kann die Haut, Atemwege und den Magen-Darm-Trakt reizen. Je nach Menge und Konzentration können Kopfschmerzen, Schwindelgefühl, Schläfrigkeit und Benommenheit sowie Übelkeit und Konzentrationsstörungen auftreten. Isopropanol kann zudem zu Herz-Rhythmusstörungen, Leber-, Nieren- und Nervenschäden sowie schweren Augenreizungen verursachen.
  • Quartäre Ammoniumverbindungen Quartäre Ammoniumverbindungen sind organische Ammoniumverbindungen, die alle vier Valenzen eines Stickstoffatoms organisch gebunden haben. Quartäre Ammoniumverbindungen werden durch Umsetzung von können schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden verursachen.
  • Wasserstoffperoxid Starkes, im flüssigen Aggregatzustand befindliches Oxidationsmittel auf der Basis von Wasserstoff und Sauerstoff (H2O2). Wird als Desinfektionsmittel nur in stark kann vorübergehende Beschwerden wie Schwindel, Übelkeit und Kopfschmerzen verursachen sowie schwere Augenschäden verursachen.
  • Peressigsäure Chemisch auf der Essigsäure basierendes, stechend riechendes Peroxid. Sie wird u. a. als Desinfektionsmittel eingesetzt. kann vorübergehende Beschwerden wie Husten sowie Nieren- und Leberschäden verursachen. Außerdem können schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenreizungen verursacht werden.

Biozide sollten aufgrund der geringeren Wirkung und möglichen Entstehung von gesundheitsgefährdenden Aerosolen nicht versprüht werden. Eine Anwendung im Wischverfahren ist dem Sprühverfahren immer vorzuziehen. Nach der Anwendung müssen die Innenräume gut belüftet werden.