Sanierung

Gefährdungsbeurteilung

Bei einer Schimmelpilzsanierung Das Ziel einer Schimmelpilzsanierung ist die Herstellung eines „hygienischen Normalzustandes“. Vor der eigentlichen Sanierung sind die Ursachen für einen Schimmelpilzbefall können ganz unterschiedliche Gefährdungen auftreten. Zunächst denkt man an Schimmelpilze Pilze sind weit verbreitete Organismen auf der Erde und besiedeln unterschiedlichste Substrate, auf oder in denen sie auf Grund ihrer und ihre Sporen Der Begriff Sporen ist aus dem Griechischen abgeleitet und bedeutet so viel wie das Säen, die Saat oder der Samen. sowie mikrobielle Partikel Feste oder flüssige Teilchen in schwebefähiger Verteilung in Flüssigkeiten oder Gasen. (z. B. Myzel Das Myzel (auch Myzelium oder im Plural Myzelien genannt) ist ein Pilzgeflecht und wird durch die Gesamtheit eines aus verzweigten oder Hyphen (aus dem griech. = das Gewebte) meistens verwendet für fadenförmige, evtl. verzweigte, Schimmelpilzzelle. Die Hyphen dienen der Ernährung oder der ). Diese können je nach Schimmelpilzart und - Gattung Die Gattung ist eine systematische Kategorie oberhalb der Art, die mehrere Arten zusammenfasst. sowie deren Konzentration eine allergische, reizende oder Toxische Wirkung Schimmelpilze können ebenso wie ihre Zerfallsprodukte aus der Zellwand (Glukane) auf Haut und Schleimhäute durch Freisetzung von Entzündungsmediatoren aus Epithelzellen haben. Ein Infektionsrisiko durch Schimmelpilze kann bei der Schimmelpilzsanierung in Innenräumen vernachlässigt werden. Neben dem sichtbaren Befall durch Schimmelpilze gibt es auch den nicht sichtbaren Befall oder den verdeckten Befall. Liegt kein Sichtbarer Befall Bei mikrobiellem Befall werden drei verschiedene Stufen unterschieden: der sichtbare Befall, der nicht sichtbare Befall und der verdeckte oder versteckte vor, werden Schimmelpilze häufig nur über spezifische Symptome Der Begriff Symptome ist in Bezug auf Schimmelpilze in Innenräumen mehrfach belegt. Zum einen geht es um die Symptome, die „entdeckt“, da Schimmelpilze in bestimmten Situationen wie z. B. der Fortpflanzung oder der Abwehr von Angriffen spezifische Stoffwechselprodukte wie z. B. MVOC und/oder Mykotoxine produzieren können. Biostoffe reichern sich häufig in Baustoffen an, so dass diese bei staubintensiven Tätigkeiten (z. B. Abstemmen, Fräsen ohne Absaugung) freigesetzt werden.

Neben Schimmelpilzen können bei der Sanierung Der Begriff Sanierung im Kontext der Schimmelpilzsanierung beschreibt die Beseitigung von Gefahren, Gefährdungen oder Belästigungen durch mikrobiellen Befall bis hin aber auch Bakterien auftreten, die häufig bei sporadischen Wasserschäden auftreten und daher als Feuchteindikator gelten. Auch Bakterien Der Begriff Bakterien (Bacteria) ist aus dem altgriechischem (bakterion = Stäbchen) abgeleitet und wird in der Mikrobiologie traditionell für alle können Giftstoffe bilden, je nachdem ob sich diese in den Mikroorganismen Mikroorganismen stellen die Wurzel des „Stammbaums des Lebens“ auf der Erde dar. Sie produzieren etwa zwei Drittel der gesamten Biomasse befinden (Endotoxine) oder von ihnen produziert werden (Exotoxine). Außerdem können sich Keime im Schmutzwasser oder Abwasser befinden, wenn Fäkalien z. B. nach Überschwemmungen oder Havarieschäden freigesetzt wurden. Eine Gefährdung Die Gefährdung entsteht durch ein räumliches und/oder zeitliches Zusammentreffen eines verletzungs- bzw. krankheitsbewirkenden Faktors einer Gefahrenquelle und beschreibt einen Zustand kann zudem durch die Anwendung von chemischen Reinigungsmitteln und/oder Desinfektionsmitteln ausgehen.

Eine Aufnahme der Biostoffe, Schadstoffe Schadstoffe sind definiert als chemische Elemente oder Verbindungen mit nachgewiesener oder vermuteter schädigenden Wirkung auf Mensch und Umwelt (Tier, Pflanze oder Stäube kann über die Atmung oder über die Haut bzw. Schleimhäute erfolgen. Hierbei muss unterschieden werden, dass eine mögliche Gefährdung vor der Sanierung (Bewohner), während der Sanierung (Bewohner und Mitarbeiter der Sanierungsfirma) sowie nach der Sanierung (Bewohner) auftreten können, bei der unterschiedliche Raumnutzer betroffen sind. Daher muss eine differenzierte Gefährdungsbeurteilung Die Gefährdungsbeurteilung umfasst als zentrales Element des betrieblichen Arbeitsschutzes die systematische Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen nach folgenden Kriterien vorgenommen werden:

  • Ausdehnung (Fläche) und Eindringtiefe des Schimmelpilzbefalls,
  • Art und Konzentration der Schimmelpilze sowie deren Wirkungen auf die Gesundheit Umgangssprachlich ist es üblich, Gesundheit mit dem Gegenteil oder der Abwesenheit von Krankheit zu beschreiben. Auch wenn die individuelle Gesundheit und deren Aufnahme in den menschlichen Körper,
  • der voraussichtlichen Staub Staub ist die Sammelbezeichnung für feste Teilchen (Partikel), die in der Luft längere Zeit verteilt bleiben (schweben) oder sich binnen -, Sporen- bzw. Aerosolentwicklung in Abhängigkeit von den angewendeten Sanierungsmethoden,
  • der Art und Größe der Staubpartikel,
  • Art und Umfang der Sanierungsmaßnahme sowie aller Tätigkeiten im Detail,
  • der Raumgröße (Volumen) in Abhängigkeit zu Maßnahmen der Abschottung Unter Abschottung werden alle Maßnahmen zusammen gefasst, damit sich die mikrobielle Belastung nicht in der Raumluft verteilt. Hierzu gehören das und/oder Absaugung,
  • der voraussichtlichen Dauer der Tätigkeit sowie
  • der Exposition (von lat. exponere, expositum = herausstellen, aussetzen) Grad der Gefährdung für einen Organismus, der sich aus der Häufigkeit und Intensität der Menschen in den zu sanierenden Innenräumen.

Grundlage der Gefährdungsbeurteilung, die vor Beginn der Schimmelpilzsanierung zu erstellen ist und in der die Methoden und Verfahren festgelegt und die daraus resultierenden Schutzmaßnahmen Schutzmaßnahmen vor und während der Schimmelpilzsanierung werden in zwei Kategorien unterteilt: Schutzmaßnahmen in den Räumen (Sanierungsbereich) sowie die persönliche Schutzausrüstung definiert werden, sind die DGUV Information „Gesundheitsgefährdungen durch Biostoffe bei der Schimmelpilzsanierung“. Weitere Hinweise finden sich in der Biostoffverordnung Die Verordnung zur Umsetzung von EG-Richtlinien über den Schutz der Beschäftigten gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (Biostoffverordnung, , der TRBA TRBA ist ein Akronym und steht für die Technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe. Diese geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, 400 „Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und für die Unterrichtung der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen“ sowie TRBA 500 „Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen“. Für die Erstellung ist der Auftragnehmer (Fachfirma) verantwortlich. Die Gefährdungsbeurteilung ist unabhängig von der Zahl der Beschäftigten zu dokumentieren und auf das zu sanierende Objekt abzustimmen. Wenn sich Arbeits- oder Umgebungsbedingungen ändern bzw. neue Erkenntnisse gewonnen werden (Schadensausmaß, Schadensursache, Sanierungsumfang oder Methoden und Verfahren), muss die Gefährdungsbeurteilung entsprechend angepasst werden. Die Dokumentation muss auch ein Verzeichnis der zur Anwendung kommenden Biostoffe umfassen.

Unterschieden werden folgende Gefährdungsklassen:

  • Gefährdungsklasse Bei der Beseitigung von Schimmelpilzbefall (Sanierungs- und Reinigungsarbeiten) entsteht je nach gewähltem Arbeitsverfahren eine mehr oder weniger hohe Staubbelastung. Bei 0 = keine Staubbelastung Sammelbezeichnung für feinste feste Teilchen (Partikel), die in Gasen z. B. in der Luft, aufgewirbelt schweben können (Mehrzahl Stäube bei
  • Gefährdungsklasse 1 = erhöhte Staubbelastung
  • Gefährdungsklasse 2a = hohe Staubbelastung (Dauer der Arbeiten < 2 Stunden)
  • Gefährdungsklasse 2b = hohe Staubbelastung (Dauer der Arbeiten > 2 Stunden)
  • Gefährdungsklasse 3 = sehr hohe Staubbelastung

Im Kern geht es um die Staub- und Sporenfreisetzung in Abhängigkeit der Dauer der Sanierung. Daher muss das oberste Ziel der Sanierungsplanung und Auswahl der Sanierungsverfahren sein, die Staub- und Sporenfreisetzung so gering wie möglich zu halten. Maßnahmen, mit denen die Gesundheitsgefährdung der Mitarbeiter (Sanierungsfirma) vermieden oder deutlich reduziert werden kann wie z. B.

  • die Anwendung staubarmer Sanierungsverfahren,
  • das Befeuchten der befallenen Oberflächen vor der Entfernung,
  • eine wirksame Absaugung oder
  • raumlufttechnische Maßnahmen sowie
  • der Einsatz von Industriestaubsaugern der Staubklasse H Filter der Staubklasse H haben einen maximalen Durchlassgrad von 0,005% entsprechend DIN EN 60335-2-69, Anhang AA.

haben oberste Priorität. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen entscheidet über Art und Umfang der räumlichen Schutzmaßnahmen und/oder der persönlichen Schutzausrüstung. In der zu erstellenden Betriebsanweisung werden diese sowie die Verhaltensregeln festgelegt.

Von Relevanz sind diese ab der Gefährdungsklasse 2a, bei der eine räumliche Trennung von belasteten und unbelasteten Bereichen (auch als Schwarz/Weiß-Bereich bezeichnet) vor zu nehmen ist; ab der Gefährdungsklasse 2b ist zusätzlich eine Personenschleuse erforderlich. Außerdem müssen ab der Gefährdungsklasse 2b technische Lüftungsmaßnahmen mit einem mindestens 15-fachen Luftwechsel pro Stunde sichergestellt werden. Ab Gefährdungsklasse 2a sind staubdichte Chemikalienschutzanzüge (besser bekannt als Einweganzüge) einzusetzen. Bei Tätigkeiten der Gefährdungsklassen 2a und 2b ist ein Atemschutz Eine besondere Bedeutung bei der Schimmelpilzsanierung besitzt der Atemschutz bzw. das Tragen spezieller Atemschutzmasken, um die Aufnahme von mikrobiell belasteten mit P2-Filter und bei Tätigkeiten der Gefährdungsklasse 3 Vollmasken mit P3-Filter vorgeschrieben.