Sanierung

Nutzungsklassen

Zur Beurteilung unterschiedlicher Fragestellungen wie z. B., wer einen mikrobiellen Befall Unter Befall wird die Besiedlung durch Schadorganismen (Mikroorganismen, Insekten oder Holzschädlinge) und die nachfolgende Einwirkung der Organismen auf das Holz, entfernen darf, welche hygienischen Anforderungen an welche Art von Innenräumen gestellt werden, in welchem Umfeld welche Art von Sanierung zulässig ist und/oder Sofortmaßnahmen oder zusätzliche Schutzmaßnahmen eingeleitet werden müssen usw., wurden im aktuellen Leitfaden „Zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung Der Begriff Sanierung im Kontext der Schimmelpilzsanierung beschreibt die Beseitigung von Gefahren, Gefährdungen oder Belästigungen durch mikrobiellen Befall bis hin von Schimmelbefall in Gebäuden“ des Umweltbundesamtes ( UBA Siehe Umweltbundesamt. ) vier Nutzungsklassen definiert. Diese werden nicht nur durch die Art der Innenräume und deren Nutzung, sondern auch durch die Exposition (von lat. exponere, expositum = herausstellen, aussetzen) Grad der Gefährdung für einen Organismus, der sich aus der Häufigkeit und Intensität der Menschen (Risikogruppen), beeinflusst. Aus den Nutzungsklassen ergeben sich Anforderungen wie z. B. die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung und Empfehlungen für die nachfolgende Sanierung.

Auftraggeber und Auftragnehmer sollten vor einer Schimmelpilzsanierung Das Ziel einer Schimmelpilzsanierung ist die Herstellung eines „hygienischen Normalzustandes“. Vor der eigentlichen Sanierung sind die Ursachen für einen Schimmelpilzbefall ein Sanierungsziel je Nutzungsklasse vereinbaren. Dies schafft Planungs- und Vertragssicherheit über Art und Umfang von Leistungen.

Zur Nutzungsklasse I (hohe Anforderungen) gehören Innenräume mit besonders hohen hygienischen Anforderungen (Keimfreiheit) wie z. B. medizinisch genutzte Innenräume oder Innenräume im Lebensmittelbereich. Innenräume insbesondere für immunsupprimierte Patienten werden durch diese Nutzungsklasse nicht behandelt, da für derartige Innenräume gesonderte Anforderungen gelten, die sich aus der Krankenhaushygiene ergeben. Innenräume dieser Kategorie sind nicht Gegenstand des o. g. Leitfadens des UBA.

Zur Nutzungsklasse II (normale Anforderungen) gehören Innenräume und deren Nebenräume in Wohngebäuden, Büros, Schulen und Kindergärten sowie sonstige in öffentlichen Gebäuden, die regelmäßig oder nicht nur vorübergehend genutzt werden. Nebenräume sind Innenräume, die nicht regelmäßig oder über einen längeren Zeitraum genutzt werden, aber im Luftaustausch mit den Haupträumen stehen (z. B. Gäste-WC oder Dachgeschosse sowie Abstellräume). Der o. g. Leitfaden des UBA hat in dieser Nutzungsklasse sein Hauptanwendungsgebiet. In der Differenzierung zur Nutzungsklasse I wird damit offiziell bestätigt, dass privat genutzte Innenräume nicht keimfrei sein müssen und dies auch nicht können.

Zur Nutzungsklasse III (reduzierte Anforderungen) gehören Nebenräume außerhalb des Wohnbereiches wie z. B. Keller und/oder Treppenhäuser in Mehrfamilienhäusern, Garagen mit separatem Eingang oder nicht ausgebaute Dachgeschossräume, die über eine Öffnung außerhalb der Wohnung aus erreichbar sind. Wichtig ist, dass diese Innenräume keine Verbindung zu den Innenräumen der Nutzungsklasse II aufweisen. Der o. g. Leitfaden des UBA kann in dieser Nutzungsklasse nicht in vollem Umfang angewendet werden.

Zur Nutzungsklasse IV (deutlich reduzierte Anforderungen) gehören luft- und/oder diffusionsdicht abgeschottete Bauteile und Hohlräume, die nach den Anforderungen der DIN 4108 Teil 7 mit geeigneten Maßnahmen gegenüber Innenräumen der Kategorie II abgeschottet sind. Dies bedeutet, dass sich eine mikrobielle Belastung, die sich hinter Bauteilen oder in Hohlräumen vorliegen darf, nicht in Innenräume ausbreiten darf, in denen sich Menschen regelmäßig und über einen längeren Zeitraum aufhalten. Diese Differenzierung ist vor allem bei ausgebauten Dachkonstruktionen sinnvoll. Liegt ein Schimmelpilzbefall innerhalb der Dachkonstruktion vor, aber dauerhaft außerhalb des mit einer Dampfsperre Wasserdampf diffundiert (wandert) in und durch Bauteile und durch Beschichtungen. Dabei ist die Bewegung immer in Richtung auf die geringere abgedichteten Wohnbereichs, sind deutlich reduzierte Anforderungen zulässig bis hin, dass der mikrobielle Befall an Ort und Stelle verbleiben kann. Nur dann gilt die Nutzungsklasse IV. Die Anforderung, dass diese Bauteile oder Hohlräume nach einer Sanierung nicht feucht sein dürfen, ist unrealistisch. Normale Boden-, Wand- oder Deckenkonstruktionen innerhalb von Gebäuden können allerdings nicht der Nutzungsklasse IV zugeordnet werden und müssen wie ein Innenraum Ein Innenraum im Kontext der Schimmelpilzanalyse und -sanierung sind Wohnungen mit Wohn-, Schlaf-, Kinder-, Arbeits-, Hobby-, Sport- und Kellerräume usw. der Nutzungsklasse II oder III behandelt werden.

Die Empfehlungen im aktuellen Leitfaden „Zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden“ des Umweltbundesamtes (UBA) gelten somit in erster Linie für die Nutzungsklasse II sowie mit Abstrichen für die Nutzungsklasse III. Eine Differenzierung der Nutzungsklassen III und IV wirken sich auf Art und Umfang der Sanierung aus. Hierbei muss beachtet werden, dass für die Anforderungen an die relative Luftfeuchte der gebrauchsübliche Zustand relevant ist. Außerdem darf folgendes nicht verwechselt werden: reduzierte Anforderungen an die Schimmelpilzsanierung in den Nutzungsklassen III und IV wirken sich nicht auf die erforderlichen Schutzmaßnahmen Schutzmaßnahmen vor und während der Schimmelpilzsanierung werden in zwei Kategorien unterteilt: Schutzmaßnahmen in den Räumen (Sanierungsbereich) sowie die persönliche Schutzausrüstung (in Innenräumen sowie in Bezug auf die PSA Siehe persönliche Schutzausrüstung. ) aus. Diese sind gemäß der vorliegenden Gefährdungsklasse Bei der Beseitigung von Schimmelpilzbefall (Sanierungs- und Reinigungsarbeiten) entsteht je nach gewähltem Arbeitsverfahren eine mehr oder weniger hohe Staubbelastung. Bei trotzdem einzuhalten.