Sanierung

professionelle Sanierungen

Im aktuellen Leitfaden „Zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung Der Begriff Sanierung im Kontext der Schimmelpilzsanierung beschreibt die Beseitigung von Gefahren, Gefährdungen oder Belästigungen durch mikrobiellen Befall bis hin von Schimmelbefall in Gebäuden“ des Umweltbundesamtes ( UBA Siehe Umweltbundesamt. ) werden Empfehlungen gegeben, wer einen mikrobiellen Befall Unter Befall wird die Besiedlung durch Schadorganismen (Mikroorganismen, Insekten oder Holzschädlinge) und die nachfolgende Einwirkung der Organismen auf das Holz, durch Schimmelpilze Pilze sind weit verbreitete Organismen auf der Erde und besiedeln unterschiedlichste Substrate, auf oder in denen sie auf Grund ihrer und/oder Bakterien Der Begriff Bakterien (Bacteria) ist aus dem altgriechischem (bakterion = Stäbchen) abgeleitet und wird in der Mikrobiologie traditionell für alle in welcher Form entfernen darf. Hierzu wurden Kategorien und so genannte Nutzungsklassen definiert. Diese werden nicht nur durch Art und Nutzung der Innenräume, sondern auch durch die Exposition (von lat. exponere, expositum = herausstellen, aussetzen) Grad der Gefährdung für einen Organismus, der sich aus der Häufigkeit und Intensität der Menschen (Risikogruppen), beeinflusst. Daraus ergeben sich individuelle Anforderungen wie z. B. die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung und Empfehlungen für die nachfolgende Sanierung inkl. aller begleitenden Maßnahmen. Demnach sollte ein Mikrobieller Befall Als Mikroorganismen werden eine Reihe sehr unterschiedlicher Organismen bezeichnet, deren charakteristische Eigenschaft ihre geringe Größe ist. Sie werden ausgehend von nicht mehr durch Laien selbst beseitigt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • der mikrobielle Befall hat einen größeren Umfang (das Ausmaß beträgt > 0,5 m²) und befindet sich nicht nur auf der Oberfläche (Schimmelpilze und/oder Bakterien sind bereits in den Untergrund eingedrungen)
  • die Ursache für den mikrobiellen Befall ist nicht bekannt
  • mit der Beseitigung kann noch nicht begonnen werden bzw. der Schaden wurde über einen längeren Zeitraum nicht entdeckt, so dass sich der mikrobielle Befall ausbreiten kann oder sich schon ausgebreitet hat
  • der oder die Betroffenen reagieren allergisch auf Schimmelpilze oder Bakterien
  • bei einem der Betroffenen liegt eine Erkrankung des Immunsystems vor

In diesen Fällen sollte eine Fachfirma für eine professionelle Schimmelpilzsanierung Das Ziel einer Schimmelpilzsanierung ist die Herstellung eines „hygienischen Normalzustandes“. Vor der eigentlichen Sanierung sind die Ursachen für einen Schimmelpilzbefall hinzugezogen werden. Diese kann, ggf. unter Hinzuziehung eines Sachverständigen, feststellen, ob nicht nur ein sichtbarer Befall, sondern ggf. auch ein nicht sichtbarer Befall oder ein verdeckter Befall vorliegt. Hinzu kommt das Ausmaß des mikrobiellen Befalls, das in Kategorien eingeteilt wird. Sichtbarer Befall Bei mikrobiellem Befall werden drei verschiedene Stufen unterschieden: der sichtbare Befall, der nicht sichtbare Befall und der verdeckte oder versteckte an Kleinstflächen (< 20 cm² Ausmaß) entspricht der Kategorie 1 (Normalzustand bzw. geringfügiger Schimmelpilzbefall). Wenn nur eine kleine Fläche (< 0,5 m² Ausmaß) betroffen ist und sich der mikrobielle Befall nur an der Oberfläche befindet, spricht man von der Kategorie 2 (geringer bis mittlerer Schimmelpilzbefall). Sind größere Flächen (> 0,5 m² Ausmaß) betroffen und Schimmelpilze und/oder Bakterien sind bereits in den Untergrund eingedrungen, spricht man von der Kategorie 3 (großer Schimmelpilzbefall). Eine Fachfirma kann auch das Alter eines mikrobiellen Befalls feststellen.

Darüber hinaus spielt die Schimmelpilzart und - Gattung Die Gattung ist eine systematische Kategorie oberhalb der Art, die mehrere Arten zusammenfasst. sowie deren Konzentration eine große Rolle, da diese darüber entscheiden, ob von den Sporen Der Begriff Sporen ist aus dem Griechischen abgeleitet und bedeutet so viel wie das Säen, die Saat oder der Samen. , mikrobiellen Partikeln oder den Stoffwechselprodukten wie z. B. MVOC oder Mykotoxinen allergene, Pathogene Pathogene sind Krankheitserreger (beispielsweise Viren), die durch parasitische Lebensweise Krankheiten verursachen. Parasiten sind häufig, aber nicht zwangsläufig, Pathogene. oder toxische Wirkungen ausgehen. Daraus ergibt sich das Gefährdungspotenzial. Eine Fachfirma kann ggf. unter Hinzuziehung eines Sachverständigen eine Gefährdungsbeurteilung gemäß der DGUV Information „Gesundheitsgefährdungen durch Biostoffe bei der Schimmelpilzsanierung“ erstellen. Weitere Hinweise finden sich in der Biostoffverordnung Die Verordnung zur Umsetzung von EG-Richtlinien über den Schutz der Beschäftigten gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (Biostoffverordnung, sowie in der TRBA TRBA ist ein Akronym und steht für die Technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe. Diese geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, 400 „Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung Die Gefährdungsbeurteilung umfasst als zentrales Element des betrieblichen Arbeitsschutzes die systematische Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen und für die Unterrichtung der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen“ sowie der TRBA 500 „Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen“. Aus dieser ergibt sich, ob während der Sanierung kein oder nur ein sehr geringes, ein normales oder überschaubares oder ein hohes bis sehr hohes Gesundheitsrisiko für die Raumnutzer zu erwarten ist. Daraus resultieren diverse Auflagen für Schutzmaßnahmen. Diese unterscheiden den räumlichen Schutz (z. B. Abschottung Unter Abschottung werden alle Maßnahmen zusammen gefasst, damit sich die mikrobielle Belastung nicht in der Raumluft verteilt. Hierzu gehören das des Sanierungsbereiches) gegenüber Dritten sowie die persönliche Schutzausrüstung der Mitarbeiter der Sanierungsfirma.

Alle diese Maßnahmen fließen anschließend in ein Sanierungskonzept ein, das nicht nur Grundlage für die Kalkulation und das Angebot gegenüber dem Auftraggeber ist, sondern auch für Ausschreibung und Vergabe und somit Gegenstand des Werkvertrages und der Gewährleistung. Daher muss vor der Auftragsvergabe in Abhängigkeit der Nutzungsklassen ein Sanierungsziel vereinbart werden. Für die Abnahme der Werkleistung ist eine Erfolgskontrolle und je nach Sanierungsumfang eine mehr oder weniger umfassende Dokumentation zu erstellen. Dieser als unnötig empfundene „Bürokratismus“ kann innerhalb der Gewährleistung wichtig werden, wenn bei einem erneuten mikrobiellen Befall die Frage zu klären ist, ob es sich hierbei um einen neuen Befall oder um einen Wiederbefall handelt. Spätestens dann zeigt sich auch das Problem, wenn auf eine mikrobiologische Untersuchung im Vorfeld verzichtet wurde und somit die Vergleichsreferenz vor der Sanierung fehlt.