Im aktuellen Leitfaden „Zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung Der Begriff Sanierung im Kontext der Schimmelpilzsanierung beschreibt die Beseitigung von Gefahren, Gefährdungen oder Belästigungen durch mikrobiellen Befall bis hin von Schimmelbefall in Gebäuden“ des Umweltbundesamtes ( UBA Siehe Umweltbundesamt. ) wird zwischen kleineren und einfachen Sanierungen unterschieden, bei denen ein Laie unter Einhaltung gewisser Vorgaben den mikrobiellen Befall Unter Befall wird die Besiedlung durch Schadorganismen (Mikroorganismen, Insekten oder Holzschädlinge) und die nachfolgende Einwirkung der Organismen auf das Holz, selbst beseitigen kann. Dieser so genannte Sekundärbefall Der an kleineren Flächen auftretende Sekundärbefall mit Schimmelpilzen kann in den meisten Fällen von den Bewohnern selbst beseitigt werden. Die liegt vor, wenn der mikrobielle Befall einen geringen Umfang (das Ausmaß beträgt < 0,2 m²) hat und sich nur auf der Oberfläche befindet. Dies bedeutet, dass Schimmelpilze Pilze sind weit verbreitete Organismen auf der Erde und besiedeln unterschiedlichste Substrate, auf oder in denen sie auf Grund ihrer und/oder Bakterien Der Begriff Bakterien (Bacteria) ist aus dem altgriechischem (bakterion = Stäbchen) abgeleitet und wird in der Mikrobiologie traditionell für alle (noch) nicht in den Untergrund eingedrungen sind. Außerdem sollte die Ursache für den mikrobiellen Befall bekannt sein und mit der Beseitigung umgehend begonnen werden, damit sich Schimmelpilze und/oder Bakterien nicht ausbreiten können. Weiterhin ist wichtig, dass der oder die Betroffenen nicht allergisch auf Schimmelpilze oder Bakterien reagieren oder keine Erkrankungen des Immunsystems vorliegen. In allen anderen Fällen (Kategorie 2 und 3) liegt ein Primärbefall Bei einem Primärbefall von Schimmelpilzen ist die betroffene Stelle durch einen mittleren bis großen Befall und ein mittleres bis großes vor, so dass zunächst ein Sachverständiger für die Begutachtung und eine Fachfirma für die professionelle Schimmelpilzsanierung hinzu gezogen werden sollte. Diese können feststellen, ob nur ein sichtbarer Befall vorliegt oder ggf. auch ein nicht sichtbarer Befall oder ein verdeckter Befall.
In Abhängigkeit der vorliegenden Schadenskategorie, der Nutzungsklassen, der Expositionsklassen, der Risikogruppen in Bezug auf die Biostoffe sowie der Disposition der Raumnutzer wird eine Gefährdungsbeurteilung erstellt, aus der sich Art und Umfang der Sanierungsmaßnahmen ergeben. Hierzu gehören ggf. Sofortmaßnahmen, Schutz- und Hygienemaßnahmen sowie anschließend die Entfernung ( Rückbau Entfernen von Bau- oder Einbauteilen. ) mikrobiell besiedelter Materialien oder die Beseitigung (Dekontamination) von mikrobiellem Befall auf Oberflächen (z. B. durch eine Desinfektion Aufgabe der Desinfektion ist das gezielte Abtöten oder Inaktivieren der pathogenen Mikroorganismen. Desinfektionsverfahren können mit verschiedenen physikalischen und chemischen Methoden ), wenn ein Rückbau nicht möglich oder unverhältnismäßig ist. Je nach Schadensursache und -umfang kann auch eine technische Bautrocknung oder eine Geruchsneutralisation notwendig sein. Wenn der Rückbau und/oder die Beseitigung abgeschlossen ist, folgt eine Reinigung der Innenräume sowie eine Erfolgskontrolle durch eine mikrobiologische Nachuntersuchung. Anschließend erfolgt der Wiederaufbau sowie die Kontrolle und ggf. Reinigung der in die Innenräume wieder einzubringenden Gegenstände (Möbel und Inventar). Im Einzelfall wird abschließend noch einmal eine Feinreinigung Bei der Schimmelpilzsanierung konzentrieren sich Mieter und Vermieter, Sachverständige und Gutachter sowie ausführende Trocknungs- und Sanierungsfirmen (sowie ggf. deren Ausführungsüberwachung) in allen Innenräumen nach Abschluss aller Maßnahmen durchgeführt, um auszuschließen, dass evtl. mikrobiell kontaminierte Feinstäube wieder eingeschleppt wurden. Dies kann notwendig sein, wenn sich unter den Bewohnern eine Risikogruppe befindet.
Während die Sanierung eines Schimmelpilzschadens der Kategorie 2 durch eine Fachfirma empfohlen wird, ist diese bei Vorliegen der Kategorie 3 zwingend vorgeschrieben. Sanierungen dieser Art sind nicht gezielte Tätigkeiten im Sinne der Biostoffverordnung Die Verordnung zur Umsetzung von EG-Richtlinien über den Schutz der Beschäftigten gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (Biostoffverordnung, , bei denen eine besondere Fachkunde in Bezug auf sensibilisierende und toxische Wirkungen der Biostoffe gefordert ist. Die genauen Anforderungen sind in der TRBA TRBA ist ein Akronym und steht für die Technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe. Diese geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, 200 konkretisiert. Da es nach wie vor keine behördliche Prüfung bzw. Zulassung oder staatlich anerkannte Ausbildung bzw. Abschlüsse in der Schimmelpilzsanierung Das Ziel einer Schimmelpilzsanierung ist die Herstellung eines „hygienischen Normalzustandes“. Vor der eigentlichen Sanierung sind die Ursachen für einen Schimmelpilzbefall gibt, sollte die besondere Fach- und Sachkunde sowie die Erfahrung der Fachfirma vor der Auftragsvergabe belegt werden. Eine qualifizierte Fachfirma sollte über mikrobiologische, bauphysikalische und hygienische Grundlagen, Erfahrungen in der Planung und Steuerung komplexer Sanierungen in sensiblen Bereichen und über die notwendige Ausstattung (z. B. Messgeräte, Sanierungsverfahren, Ausrüstung für Arbeitsschutz Siehe Schutzmaßnahmen. , Persönliche Schutzausrüstung Zu der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) im Rahmen der Schimmelpilzsanierung gehören, je nach Gefährdungspotenzial und Einstufung, der Atemschutz, Schutzanzug, geeignete Handschuhe usw.) verfügen. Nachweise über regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen der Mitarbeiter (!), und nicht nur des Firmeninhabers, sind ebenfalls vertrauensbildende Maßnahmen.
Die Entfernung mikrobiell besiedelter Materialien als Quelle der Exposition (von lat. exponere, expositum = herausstellen, aussetzen) Grad der Gefährdung für einen Organismus, der sich aus der Häufigkeit und Intensität hat gegenüber der reinen Desinfektion von Oberflächen immer Vorrang. Denn, durch eine Desinfektion kann Mikrobieller Befall Als Mikroorganismen werden eine Reihe sehr unterschiedlicher Organismen bezeichnet, deren charakteristische Eigenschaft ihre geringe Größe ist. Sie werden ausgehend von zwar abgetötet werden, aber auch abgetötete Schimmelpilzsporen und mikrobielle Partikel Feste oder flüssige Teilchen in schwebefähiger Verteilung in Flüssigkeiten oder Gasen. haben weiterhin ein allergenes Potenzial.
Beim Entfernen beginnt man zunächst mit dem oberflächlichen Befall. Um eine unnötige Aufwirbelung und Freisetzung sowie Ausbreitung von Staub Staub ist die Sammelbezeichnung für feste Teilchen (Partikel), die in der Luft längere Zeit verteilt bleiben (schweben) oder sich binnen , Sporen Der Begriff Sporen ist aus dem Griechischen abgeleitet und bedeutet so viel wie das Säen, die Saat oder der Samen. und anderen mikrobiellen Partikeln zu vermeiden, müssen die Oberflächen vorsichtig befeuchtet werden. Alternativ können Sporen und andere Partikel durch Überstreichen oder vorsichtiges Abtupfen mit einer Grundierung, Farbe oder einem Lack oder einem Kleber gebunden oder „eingekapselt“ werden. Auch das Abkleben mit einer geeigneten Folie funktioniert. Ein mechanisches Entfernen (z. B. Abbürsten) oder absaugen mit einem normalen Haus- oder Baustaubsauger sind unbedingt zu unterlassen! Infolgedessen würde eine Unmenge an Staub und Sporen sowie andere mikrobielle Partikel aufgewirbelt werden und die Raumluft belasten. Hierfür stehen Industriestaubsauger mit HEPA-Filter zur Verfügung.
Liegt dagegen nicht nur ein oberflächlicher Befall vor, müssen mikrobiell besiedelte Materialien mit geeigneten Maßnahmen ausgebaut werden. Unterschieden wird zwischen mikrobiell besiedelten Oberflächen auf der Rückseite oder Innenseite. Diese sind genauso zu behandeln wie der Oberflächenbefall auf der Vorderseite (feucht abwischen, binden oder einkapseln, abkleben oder absaugen). Ist der mikrobielle Befall dagegen in das Material eingedrungen, muss dieses ausgebaut werden. Ein Rückbau im Sinne einer Demontage ist einem Abschlagen, Abstemmen oder Abschleifen immer vorzuziehen. Anderenfalls müssen Verfahren gewählt werden, die über eine Absaugung verfügen oder die mit Wasser arbeiten, damit Stäube, Sporen und andere mikrobielle Partikel nicht freigesetzt werden. Technische Möglichkeiten, um das so genannte Minimierungsgebot gemäß TRGS TRGS ist die etablierte Abkürzung für Technische Regeln für Gefahrstoffe. Die TRGS sind Richtlinien der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 540 sicherzustellen, stellen z. B. das Sprühextraktionsverfahren Das Sprühextraktionsverfahren ist ein sehr vielfältig einsetzbares Reinigungsverfahren, das z. B. zur Beseitigung eines Schimmelpilzbefalls verwendet wird. Andere Anwendungen sind dar. Bei porösen Oberflächen wie z. B. Putz kann eine Putzfräse mit integrierter Absaugung eingesetzt werden. Für diese gibt es rotierende Bürsten und eine Absaugvorrichtung mit integrierten HEPA-Filtern. Sollten diese Möglichkeiten nicht zur Verfügung stehen, muss eine normale Putzfräse verwendet werden, nachdem der Sanierungsbereich abgeschottet wurde. Der Einsatz einer Absauganlage im Unterdruckverfahren Anwendungsverfahren in der Dämmschichttrocknung, bei dem die feuchte Luft mittels Seitenkanalverdichtern abgesaugt und einer Filterkette zugeführt wird. ist zu prüfen.
Sind durchfeuchtete Materialien in Hohlräumen wie z. B. Wärmedämmstoffe Wärmedämmstoffe sind Baustoffe organischer oder anorganischer Provenienz, die zur Begrenzung der Transmissionswärmeverluste von Gebäuden an oder innerhalb von Bauteilen angeordnet in Fußboden-, Wand- oder Deckenkonstruktionen mikrobiell besiedelt, müssen diese vorsichtig zurück gebaut und entfernt werden. Hierbei sind die einzelnen Materialien sofort staubdicht zu verpacken und aus dem Sanierungsbereich zu entfernen. Denn, neben der mikrobiellen Belastung kommen bei einigen Wärmedämmstoffen wie z. B. alte Mineralwolle krebserregende Faserstäube hinzu. Deshalb muss sämtliches Material, das entfernt wurde und den Sanierungsbereich verlässt, in staubdicht verpackten Säcken auf dem kürzesten Wege nach außen gebracht und in möglichst geschlossenen Containern zwischengelagert werden (gilt für alle Nutzungsklassen). Bei Innenräumen der Nutzungsklasse III kann im Einzelfall entschieden werden, ob eine gründliche Oberflächenreinigung dem Rückbau vor zu ziehen ist. Gleiches gilt für Schimmelpilzbefall in mehrschichtigen Fußbodenkonstruktionen.
Leichtbauwände aus Gipswerkstoffplatten oder Holzwolle-Leichtbauplatten sind meistens nicht nur mikrobiell befallen, sondern auch durchfeuchtet, so dass ein Rückbau in der Regel alternativlos ist. Dies schließt fast immer auch der Ausbau und die Entsorgung der dort verbauten Wärmedämmmaterialien (z. B. KMF-Dämmung) mit ein. Der Rückbau dieser Wände erfolgt entweder komplett oder mindestens 30 bis 40 cm über dem befallenen Bereich. Ausnahmen können auch hier für die Nutzungsklasse III gelten. In dem Fall muss allerdings sichergestellt werden, dass die Wärmedämmmaterialien nach der Sanierung wieder trocken sind bzw. ihre Ausgleichsfeuchte Als Ausgleichsfeuchte wird der stoffspezifische Feuchtegehalt eines porösen Baustoffes bezeichnet, der sich in einem hygroskopischen Stoff/Baustoff in Abhängigkeit von und aufweisen.
Tätigkeiten, bei denen mit einer überdurchschnittlich hohen Staubentwicklung gerechnet werden muss, sind immer kritisch zu bewerten. Hierzu zählen z. B. der Ausbau von Fensterstöcken und Türrahmen im Altbau, das Entfernen von Zwischendecken und abgehängten Decken, dem Ausbau von Schüttungen aus Lehm, Stroh, Schlacke und vergleichbarer Materialien sowie das Entfernen von Dämmmaterialien aus nachwachsenden Rohstoffen oder von Fußbodenbelägen.
Ist ein Rückbau mikrobiell besiedelter Materialien nicht möglich oder unverhältnismäßig, muss der mikrobielle Befall auf Oberflächen entfernt oder abgetötet werden. Schimmelpilzbefall auf massivem Holz (z. B. Dachsparren) wird durch Abrasive Verfahren Zu den abrasiven Verfahren gehören z. B. Abfräsen, Abhobeln, Schnee- und Trockeneisstrahlen. (z. B. Abhobeln) entfernt. In der Nutzungsklasse III reicht hierfür eine Oberflächenreinigung, entweder durch abwischen oder absaugen mit einem Industriestaubsauger mit HEPA-Filter In den letzten Jahren wird zunehmend der Begriff HEPA-Filter verwendet, ohne dass allgemein die Eigenschaften und Unterschiede zu anderen Filtersystemen .
Reichen beide Möglichkeiten nicht aus, wird der mikrobielle Befall abgetötet, entweder durch biozide Anwendungen oder Hitze. Für ein Abflammen oder Abbrennen müssen die Voraussetzungen für diese Anwendung wie z. B. nicht brennbare Untergründe vorliegen und neben der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum Brandschutz auch eine mögliche Explosionsgefahr berücksichtigt werden. Die mikrobiell belasteten Oberflächen sind mit einem Sicherheitsabstand von ca. einem Meter langsam und gleichmäßig abzuflämmen. Hierbei ist zu beachten, dass je nach Methode und Abstand Temperaturen von bis zu 150 °C im oberflächennahen Bereich erreicht werden können. Je nach Größe und Tiefe des mikrobiellen Befalls können die Oberflächen auch mehrfach behandelt werden, um die für die Abtötung der Mikroorganismen Mikroorganismen stellen die Wurzel des „Stammbaums des Lebens“ auf der Erde dar. Sie produzieren etwa zwei Drittel der gesamten Biomasse notwendigen Temperaturen nicht nur auf der Oberfläche, sondern auch in den tieferen Schichten zu erreichen, um z. B. das Myzel Das Myzel (auch Myzelium oder im Plural Myzelien genannt) ist ein Pilzgeflecht und wird durch die Gesamtheit eines aus verzweigten abzutöten. Der Grund hierfür liegt in der so genannten Letaltemperatur, die je nach Schimmelpilzspezies zwischen 55 °C bis 85 °C liegt. Besonders gut eignet sich diese Methode bei freigelegten Mauerwerken oder Betonflächen (gilt für alle Nutzungsklassen).
Eine Alternative hierzu, z. B. wenn der Untergrund brennbar oder leicht entzündlich ist, sind biozide Anwendungen, die häufig als Desinfektion bezeichnet werden. Diese sind in Fachkreisen nicht unumstritten, aber im Markt als sehr einfache Methode sehr beliebt und daher weit verbreitet. Dabei wird immer wieder u. a. vom Umweltbundesamt Zu den Aufgaben des Umweltbundesamtes (UBA) gehören u. a. die wissenschaftliche Unterstützung und Beratung des BMU und der Bundesregierung in darauf hingewiesen, dass eine Desinfektion nach Feuchte- und/oder Schimmelpilzschäden ohne einen Rückbau von mikrobiell besiedelten Materialien oder Bauteilen keine fachgerechte Sanierung darstellt. Eine tatsächliche Entfernung von mikrobiellem Befall bedeutet in der Regel ein Rückbau der betroffenen Materialien und Bauteile. Eine Bewertung der „richtigen“ und „angemessenen“ Maßnahmen sollte immer mit Augenmaß und gesundem Menschenverstand erfolgen. Denn, eine Pauschalisierung dieser Aussage gilt ohne Differenzierung für eine leicht zu entfernende Silikonfuge in der Dusche oder einer Tapete genauso (und wäre angemessen) wie für einen mikrobiell belasteten mehrschichtigen Fußbodenaufbau oder einen Dachstuhl (und wäre eben nicht angemessen). Daher müssen biozide Anwendungen differenziert betrachtet und immer im Einzelfall bewertet werden. Ein pauschales Ablehnen ist genauso wenig zielführend wie ein sorgloser Umgang. Denn biozide Anwendungen sollten in privat genutzten Innenräumen weitestgehend vermieden werden oder dem Einzelfall unter bestimmten Voraussetzungen vorbehalten bleiben. Ein typisches Beispiel ist die Desinfektion von Estrichdämmschichten im Flut- oder Schaumverfahren, mit dem eine wirkungsvolle Dekontamination der Fußbodenkonstruktion nachgewiesen werden kann oder eben nicht. Entscheidend ist die Qualität in der Ausführung, damit sich der Wirkstoff ausreichend verteilen kann, und weniger das Verfahren an sich. Gleiches gilt für Verfahren wie z. B. die Hohlraumvernebelung.